Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.56
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bäuden mit bis zu vier Stockwerken umzusetzen. Ich bin der Meinung, dass dieses
Gebiet eine Überverdichtung erleidet.
Mir ist bewusst, dass wir Wohnungen und
Grundstücke brauchen. Ich weiß, dass es
Verdichtung in der Stadt Innsbruck braucht.
Dennoch ist diese Stelle ungeeignet. Hier
sehe ich eine Überverdichtung. Der letzte
Freiraum zwischen den Sternhochhäusern
wird damit verbaut.
Vor der Beschlussfassung bitte ich alle
MandatarInnen darum, noch einmal über
dieses Projekt nachzudenken. Ich erinnere
an die Bienerstraße und an das Campagne
Areal. Dort sind Verdichtungen mit bis zu einer Baumassendichte von 15. Das heißt,
dort ist eine Überverdichtung. Die Sternhochhäuser brauchen eine gewisse Freifläche!
GR Mag. Krackl: Vielen Dank für die Anregung. Ich möchte darauf hinweisen, dass es
heute um eine Auflage geht. Wir werden ja
sehen, wie die eintreffenden Stellungnahmen aussehen. Danach können wir uns das
genau anschauen.
Grundsätzlich halte ich die Planungen für
gut. Es braucht leistbaren Wohnraum. Die
Straßen werden gut eingebunden. Ich
glaube, wir werden uns das Thema noch
genauer anschauen müssen. Ich bin schon
sehr gespannt auf das Projekt.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.06.2023 (Seite 692) wird angenommen.
25.
MagIbk/59652/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR-B43, Pradl, Bereich Burgenlandstraße 18 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. PRB13), gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 15.06.2023
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.06.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
26.
MagIbk/59388/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AM-B30, Amras, Bereich Philippine-Welser-Straße 82 und 82a
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. AM-B15 und Nr. AMB15/1) gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Panic und Bgm.Stellv. Lassenberger, 2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
ALI, 1 Stimme; gegen FPÖ, 8 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.06.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
27.
MagIbk/59337/SP-BB-AM/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM-B29, Amras, Bereich
Amraser-See-Straße 4 (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
AM-B23), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 zu beschließen.
GR DI Schweiger: Ich habe mir das Projekt
angeschaut. Aus archetektonischer Sicht ist
das Wettbewerbsprojekt sehr gut. Mit geht
es darum, Euch etwas mitzuteilen: