Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.66

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- 703 -

eingebrachte Antrag wird dem Inhalte nach
abgelehnt.
35.6

MagIbk/54511/GfGR-AT/115/2023
Stadtmagistrat Innsbruck, Einführung einer 37,5-Stunden-Woche
(GR Lukovic, BA MA MA)

GR Depaoli: Zur Geschäftsordnung! Herr
Bürgermeister, ich bitte Sie, den Antrag a limine zurückzuweisen und begründe dies
wie folgt: Wir haben in der Sitzung des Gemeinderates am 14.06.2018 einen nahezu
wortidenten Antrag zur Reduzierung der Arbeitszeit eingebracht. Dieser Antrag wurde
a limine mit folgender Begründung zurückgewiesen:
"Der Antrag wird vom Bürgermeister a limine
zurückgewiesen, da er nicht in den Wirkungsbereich der Stadt Innsbruck fällt."
Wenn Sie mit dem gleichen Maß an die Sache herangehen, ist der fast wortidente Antrag auch heute a limine zurückzuweisen.
Bgm. Willi: GR Depaoli, da haben Sie
recht. Wenn dem so ist, wird der Antrag a limine zurückgewiesen.
Beiliegender von GR Lukovic, BA MA MA in
der Sitzung des Gemeinderates am
25.05.2023 eingebrachte Antrag wird vom
Bürgermeister a limine zurückgewiesen, da
er nicht in den Wirkungsbereich der Stadt
Innsbruck fällt.
Bgm. Willi beauftragt die Magistratsdirektorin mit erneuter Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit dieses Antrages während der Sitzung des Gemeinderates. (siehe auch Seiten 727 und 740)
35.7

MagIbk/54511/GfGR-AT/116/2023
Leistbares Wohnen, Punkteprogramm zur Beendigung der Wohnkostenexplosion (GRin Bex, BSc)

GRin Bex, BSc: Wir haben bereits einige
Anträge behandelt, die einzelne Punkte betrafen. Es gab in der letzten Sitzung einen
Resolutionsantrag von GR Onay zur Mietkostenbremse, um die Bundesregierung
nochmals aufzufordern, aktiv zu werden. Es
ist gerade in Tirol und vor allem in der Stadt
Innsbruck eine große Herausforderung für
GR-Sitzung 15.06.2023

die Bevölkerung eine günstige Wohnung zu
finden.
Wir sollten daher als Gemeinderat ein Zeichen setzen und den Bürgermeister zu derartigen Gesprächen beauftragen. Ich werde
jetzt ganz kurz auf die fünf Punkte eingehen
und ersuche anschließend
um Annahme des beiliegenden Antrages.
Die Mietkostenbremse mit dem HalbeHalbe-Modell, dass sowohl MieterInnen als
auch VermieterInnen die Kosten tragen, ist
in Betracht zu ziehen. Diese Maßnahme soll
sich aber auf alle Mietverhältnisse beziehen.
Es ist ganz dringend notwendig, dass wir
eine Mietrechtsnovellierung bekommen.
Dieser Schritt ist notwendig, da seit
25 Jahre nichts mehr getan wurde. Es wäre
auch Handlungsbedarf gegeben, denn
dadurch würde es in der Stadt Innsbruck zu
mehr Transparenz und Fairness kommen.
Dies könnte zu einer nachhaltigen Verbesserung führen.
Der dritte Punkt betrifft das Volkswohnungswesen, welches in die Kompetenz der Länder übergehen sollte. Den Bundesländern
sollten diese Möglichkeiten eingeräumt werden.
Bodenspekulationen, die in der Stadt Innsbruck zu einer enormen Preissteigerung
beim Erwerb von Boden führen, sollte entgegengetreten werden.
Beim letzten Punkt werden die Bestrebungen von Landesseite angesprochen, dass
die Mittel der Wohnbauförderung in Zukunft
wieder zweckgebunden werden.
Das sind die Bereiche, bei denen es darum
geht, eine Resolution an den Bund zu verabschieden, um gemeinsam ein starkes Zeichen zu setzen.
Ich werde auf Grund der Diskussion abwarten, ob ich mich nicht noch entscheide, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Seidl: Es ist klar, dass wir
NEOS bei dem Antrag nicht mitgehen werden. Ich werde jetzt gleich begründen, warum das so ist. Einen Punkt in dem Antrag
finde ich gut und darüber könnte ich mir
eine Diskussion vorstellen. Das Thema
Grundsteuer wird angesprochen, was zur