Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.77
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35.11 MagIbk/54511/GfGR-AT/120/2023
Sillgasse, Verordnung von Tempo
30 km/h sowie Errichtung eines
Schutzweges (StRin Mag.a Mayr)
GR Mag. Plach: Ich darf in Vertretung von
StRin Mag.a Mayr referieren. Es geht um
eine Geschwindigkeitsreduktion in der Sillgasse. Der Antrag ist selbsterklärend, wenn
man sich die beengten Platzverhältnisse in
der Sillgasse anschaut. Nach Rücksprache
mit VertreterInnen der Schule als auch der
Synagoge, die sich dort befindet, soll die
Anbringung eines Schutzweges geprüft werden.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Wanker: Wir bitten
um getrennte Abstimmung der Punkte 1.
und 2. des Antrages.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich spreche mich
sehr für die Einführung der Geschwindigkeitsbeschränkung aus. Zum Schutzweg
möchte ich sagen, dass jener, der zwischenzeitlich angebracht wurde, durch die
Baustellenregelung bedingt war. Auf einer
Seite war der Gehsteig gesperrt und daher
wurden die FußgängerInnen über den
Schutzweg geleitet.
Die Sache muss geprüft werden, obwohl ich
prinzipiell eine Verfechterin von Schutzwegen bin. Nur, es gibt Richtlinien, die gewisse
Mindestabstände zwischen Schutzwegen
vorschreiben. Wenn in Folge viele Schutzwege hintereinanderkommen, werden diese
von den Autofahrenden nicht mehr ernst genommen.
Unser oberstes Ziel muss die Geschwindigkeitsbeschränkung sein, denn wenn diese
kommt, ist der Schutzweg nicht mehr notwendig. Daher ist die Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung sinnvoll.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, TSB,
FPÖ und GERECHT, 15 Stimmen):
Der Punkt 1. des von StRin Mag.a Mayr in
der Sitzung des Gemeinderates am
25.05.2023 eingebrachten Antrages wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
GR-Sitzung 15.06.2023
Beschluss (einstimmig):
Der Punkt 2. des Antrages wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
35.12 MagIbk/54511/GfGR-AT/121/2023
Vormerk- und Vergaberichtlinien
für den Innsbrucker Mittelstand,
Aussetzung des Inkrafttretens
(GR Mag. Plach)
GR Mag. Plach: Ein letzter Versuch bzw.
Appell an die Vernunft. Wir haben die Diskussion hinsichtlich der Mittelstandsrichtlinie
nun schon öfter geführt. Zu meiner Verwunderung ist der Amtsantrag in der letzten Sitzung des Gemeinderates von der Tagesordnung abgesetzt worden und hat dieses Mal
nicht mehr den Weg auf die Tagesordnung
zur Beschlussfassung gefunden. Daher war
es richtig, dass ich diesen Antrag eingebracht habe.
Worum geht es? Wir wissen, dass die Beschlusslage bei der Mittelstandsrichtlinie
vorsehen würde, dass mit 01.07.2023 die
Richtlinien in Kraft treten. Dies wurde von
den die Mittelstandsrichtlinie befürwortenden Fraktionen beschlossen. Der Bürgermeister hat mittlerweile Gesprächstermine
angesetzt, die aber erst nach dieser Sitzung
des Gemeinderates stattfinden. Wir haben
heute aber die letzte Möglichkeit, einen anderen Beschluss vor Inkrafttreten der Richtlinie zu fassen.
Daher ist es die allerletzte Chance, etwas
zu machen und zu appellieren, dass wir uns
Zeit nehmen, die Wohnungsvergabe gesamthaft anzusehen, um eine sinnvolle Lösung auch im Interesse des Mittelstandes
zu finden.
Ich darf ganz kurz nochmals zusammenfassen, worüber wir eigentlich entscheiden sollten. Aktuell liegen 2.380 Vormerkungen für
städtische Mietwohnungen vor. Das heißt,
wir haben bei den bisherigen restriktiven
Vormerkungsrichtlinien eine klare Tendenz
nach oben. Die Mietzinsbelastung steigt für
die Bevölkerung massiv. Wir wissen auch
aus Diskussionen, bei denen sich sehr viele
Fraktionen engagiert eingebracht haben,
dass tolle Konzepte auf dem Tisch liegen,
um gesamthaft die Wohnungsvergabe neu
zu denken.