Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.102
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der letzten Sitzung des Gemeinderates behandelt wurde. Dieser hatte die Balkonkraftwerke in Wohnanlagen mit städtischer
Vergabe zum Inhalt. Die Prüfung ist immer
noch ausständig, ob eine rechtliche Umsetzung haltbar ist.
Ich spreche mich auch dafür aus, dass man
den Antrag von GR Wallasch beschließt.
Wenn wir darüber debattieren, welche Kriterien die Balkonkraftwerke erfüllen müssen,
liegt uns sicherlich erst in einem Jahr ein Ergebnis vor. Jene Firmen, die solche Anlagen verkaufen, haben auf dem Gebiet sehr
viel Erfahrung mit sehr guten Produkten.
Daher ist das kein großes Problem.
Jene Kraftwerke, die bei uns gekauft werden, sind zertifiziert und unterliegen somit
auch den Prüfkriterien, damit das Gerät
auch funktioniert. Wir werden den Antrag
von GR Wallasch unterstützen. Ich danke
für die Initiative, die sehr sinnvoll ist, um das
Anliegen voranzutreiben.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, 7 Simmen):
Der von GR Bex, BSc gestellte Abänderungsantrag (Seite 738) wird dem Inhalte
nach abgelehnt.
in
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Der von GR Wallasch und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 25.05.2023 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
35.26 MagIbk/54511/GfGR-AT/135/2023
Management Center Innsbruck
(MCI), Kostentragung Neubau
(Bgm.-Stellv. Lassenberger)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wie man den
Medien entnehmen konnte gab es einen
Termin für die Mitglieder des Stadtsenates,
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte und weiteren zur
Vorstellung des Projektes durch das Land
Tirol. Das war sehr interessant. Das Projekt
lag das erste Mal in einer Detailtiefe vor, die
sehr ansprechend war. Die finanzielle Komponente war auch Thema, nämlich die Bauverbotsablöse.
GR-Sitzung 15.06.2023
Ich bin jetzt im Nachhinein sehr froh, dass
ich den Antrag bei der letzten Sitzung des
Gemeinderates eingebracht habe, weil wir
auf Grund der Verzögerung des Baus der
Meinung sind, dass sich die Bauverbotsablöse vermutlich verdoppelt hat. Wir liegen
derzeit nach unterschiedlichen Aussagen
entweder bei € 10,8 Mio. oder € 12 Mio.
Uns ist der Wert im Moment nicht bekannt.
Bei dem angesprochenen Termin wurde
uns erläutert, dass es bereits im Jahr 2016
einen Vertrag gegeben hat. Hätte die Stadt
Innsbruck diesen unterschrieben, wäre ein
Betrag von € 5,9 Mio. für dieselbe Masse,
die jetzt realisiert werden soll, fällig gewesen. Alle darüber hinausreichenden Kosten,
die nach Fertigstellung angefallen wären,
hätten wir nachbezahlt. Das war für mich
neu. Seitens des Landes Tirol wird behauptet, wenn man im Jahr 2016 den Betrag von
€ 5,8 Mio. bezahlt hätte, wäre keine Änderung mehr möglich gewesen. Um genau
dieser Sache auf den Grund zu gehen,
habe ich den Antrag gestellt.
Anscheinend wäre StRin Mag.a Oppitz-Plörer im Jahr 2016 der Vertrag vorgelegt worden. Hätte sie mit Hilfe des Gemeinderates
eine Unterschriftsleistung gegeben, wäre
der angesprochene Betrag zu zahlen. Diese
Behauptung steht im Raum. Andererseits
kann es sein, dass das Land Tirol die Verzögerung herbeigeführt hat und wir sollen
jetzt die Mehrkosten tragen. Genau um
diese widersprüchlichen Dinge abzuklären,
habe ich den Antrag eingebracht, da ich
kein Jurist bin und keine Beurteilung vornehmen kann. Wenn die Verzögerung auf
der Seite des Landes liegt, dann passt alles.
Um das zu klären, müssen wir den Bürgermeister beauftragen.
Auch wenn StRin Mag.a Oppitz-Plörer diese
Aussage als Unwahrheit einstuft, wurde
dies so in einer Sitzung von Beamten erwähnt. Somit ziehe ich in Erwägung, dass
die Sachlage so sein kann, was ich aber
nicht beurteile. Wenn die Sache wirklich in
der Sphäre des Landes Tirol liegt, können
wir nichts dafür und die Mehrkosten sind
aus meiner Sicht nicht von uns zu tragen.
Es geht um die doppelte Summe, wobei die
Rampe und andere Dinge noch gar nicht
berücksichtigt sind. Wenn vielleicht noch
eine andere Bauweise gewählt wird, sprechen wir von einem Betrag in Höhe von