Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.129
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NEOS Innsbruck, 24.11 . 2022 DKN
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
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(zu Punkt 35.1)
Geschaffsstelle fur Gemeinderat und Stadtsenat
Auflösung des Gemeinderats
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß § 20 Abs. 1
der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden Antrag.
Sachverhalt: Das lnnsbrucker Stadtrecht sieht in §10 Abs. 2 lit.a vor, dass eine
Wahl des Gemeinderates auch dann vorzunehmen ist, wenn der Gemeinderat bei
Anwesenheit von mindestens Dreivierteln seiner Mitgliedern mit einer Mehrheit
von Zweidritteln der anwesenden Mitglieder seine Auflösung beschließt.
Antrag: Der Gemeinderat möge gemäß §10 Abs. 2 lit.a des lnnsbrucker
Stadtrechts 1975 seine Auflösung (Selbstauflösung) beschließen.
Begründung: Nach unserer Auffassung haben die politischen Vorgänge der vergangenen Wochen auf mehreren Ebenen gezeigt, das eine dauerhafte und nachhaltige Arbeitsfähigkeit des Gemeinderates und des Stadtsenates zum Wohle der
lnnsbrucker Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist. Einem Bürgermeister, der
sich auf extreme Machtpositionen zurückziehen muss, weil er keinen politischen
Handlungsspielraum hat, steht eine Mehrheit gegenüber, welche keine nachhaltige, konstruktive Kooperation mehr zulässt.
Bedeckung: keine
Ich
rtte
die Kollegin en un Kollegen des Gemeinderats daher um Zustimmung.
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