Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.169

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(zu Punkt 37.2)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 06.06.2023

Städtische Diensthandys, Nutzung der App "TikTok";
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/51/2023;
ANFRAGE von StRin Mag.a Oppitz-Plörer (FI) vom 25.05.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
StRin Mag.a Oppitz-Plörer hat am 25.05.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Bezugnehmend auf einen kürzlich in der Tiroler Tageszeitung erschienenen Artikel wurde berichtet, dass es in der Landehauptstadt eine Art "De-facto-Verbot" für die Nutzung von TikTok
gebe. Man könnte zwar die Software herunterladen, eine Nutzung ist aber über das städtische
IT-Fachamt freizuschalten. Daraus ergeben sich nachstehende Fragen.
Frage 1:

Gibt es analog zu einzelnen Bundesländern auch in Innsbruck ein Verbot zur Nutzung des Dienstes TikTok auf Diensthandys des Stadtmagistrates?

Antwort:

Die Stadt Innsbruck hat im Einklang mit der Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) und des Landes Tirol ebenfalls die Nutzung von
"TikTok", sei es via App oder auch via Browser auf Diensthandys des Stadtmagistrats, per Rundschreiben der Magistratsdirektorin vom 05.06.2023 untersagt.

Frage 2:

Sollte es kein generelles Verbot geben, darf dieser Dienst auf allen Diensthandys
der Stadt Innsbruck installiert werden?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Sollte es eine (teilweise) Einschränkung bei der Installation von TikTok auf Diensthandys geben, welche MitarbeiterInnen (Zuordnung Organisationseinheit) sind berechtigt, diesen Dienst zu installieren und zu nutzen?