Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.170
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Antwort:
Sollte in Ausnahmefällen eine dienstliche Notwendigkeit zur Nutzung von
"TikTok" auf Diensthandys bestehen, werden – das Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung durch die Magistratsdirektorin vorausgesetzt – individuelle
Maßnahmen zu setzen sein, um eine Nutzung entsprechend den Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz vertretbar zu machen. Eine solche
Ausnahmegenehmigung liegt der Mag.-Abt. I, Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik, per 05.06.2023 nicht vor.
Frage 4:
Welchen Vorteil hat bzw. welche Ziele verfolgt die Landeshauptstadt Innsbruck mit
der Nutzung des Dienstes TikTok auf städtischen Diensthandys?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
(Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat)
Seite 2 von 2
1h
40 min