Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf
- S.38
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 35 -
Eine Kopie der dringenden Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Geschäftsstelle
für Gemeinderat und Stadtsenat vom
25.01.2018 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung gestellt.
32.
32.1
Allfällige Debatten gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
GfGR/116/2017
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG),
Instandhaltungspflicht bzw. Erlösaufstellung Bergisel-Stadion
(GRin Mag.a Schwarzl)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GRin Mag.a Schwarzl in der Sitzung des
Gemeinderates am 07.12.2017 eingebrachte Anfrage wird wie folgt beantwortet.
Frage 1.: Ebenfalls laut Mietvertrag vorgeschrieben ist die Vorlage einer Erlösaufstellung (sowohl aus Besichtigungs- als auch
aus Veranstaltungserlösen - Eigen- und
Fremdveranstaltungen) durch die Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) bis zum 31.03. des
jeweiligen Folgejahres. Kommt die Bergisel
BetriebsgesmbH (BBG) dieser Verpflichtung
jährlich nach?
Antwort: Ja. Die Bergisel BetriebsgesmbH
(BBG) liefert monatlich aktualisierte Abrechnungen der Erlösanteile. Die Vorschreibung erfolgt - analog zum Geschäftsjahr der
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) - jeweils
halbjährlich (Zeitraum November bis April
und Mai bis Oktober jeden Jahres). Diese
Vorgangsweise wird seit dem Jahre 2007
praktiziert und wurde vom damaligen Leiter
der Rechtsabteilung der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) (Dr. Frischhut)
mit der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
vereinbart.
Frage 2.: Welche Erlöse aus der Stadionbesichtigung wurden in den Jahren
2013/2014/2015/2016/2017 seitens der
Bergisel Betriebs GesmbH (BBG) erzielt
und Einnahmen in welcher Höhe wurden
daraus im Sinne der 5%igen Erlösbeteiligung von der Stadt Innsbruck/Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG) lukriert?
Ich ersuche um Aufschlüsselung nach Jahren.
GR-Sitzung 25.01.2018
Antwort: Die Erlöse aus der Stadionbesichtigung betrugen im Jahre 2013 € 36.082,39,
im Jahre 2014 € 40.896,09, im Jahre 2015
€ 35.128,15, im Jahre 2016 € 41.959,42
und im Jahre 2017 € 40.847,91 brutto. Insgesamt wurden aus der 5%igen Umsatzbeteiligung Erlöse in Höhe von € 162.428,30
netto erzielt.
Frage 3.: Entsprachen die Einnahmen den
jeweils vorgeschriebenen Beträgen?
Antwort: Ja.
Frage 4.: Wie viele und welche entgeltlichen Veranstaltungen haben in den Jahren
2013/2014/2015/2016/2017 im BergiselStadion stattgefunden? Ich ersuche um
Aufschlüsselung nach Jahren.
Antwort: Fünf Veranstaltungen. Bekanntgegeben sind jeweils die Neujahrsspringen.
Die Meldung und Abrechnung derselben obliegt der Austria Ski Nordic GmbH.
Frage 5.: Beträge in welcher Höhe wurden
seitens der Stadt Innsbruck/ Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG) dafür in
den einzelnen Jahren vorgeschrieben?
Antwort: Die Erlöse aus den Sprungbewerben betrugen im Jahre 2013 € 14.384,53,
im Jahre 2014 € 15.522,28, im Jahre 2015
€ 17.262,36, im Jahre 2016 € 18.603,09
und im Jahr 2017 € 14.888,73 brutto. Insgesamt wurden aus der 5%igen Umsatzbeteiligung Erlöse in Höhe von € 67.217,49 netto
erzielt.
Frage 6.: Beträge in welcher Höhe wurden
seitens der Stadt Innsbruck/ Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG) dafür in
den einzelnen Jahren tatsächlich lukriert?
Antwort: Siehe dazu Antwort zu Frage 5.
Frage 7.: Von wem wird die Einhaltung der
Instandhaltungspflicht der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) gemäß Mietvertrag geprüft?
Antwort: Laut Mietvertrag ist es Aufgabe
der Mieterin, alle Bauwerke und sonstigen
baulichen Anlagen laufend instandzuhalten
und alle notwendigen Arbeiten hierfür selbständig und auf eigene Kosten vorzunehmen. Eine Verpflichtung der Vermieterin zur
Prüfung der Einhaltung der Instandhaltungspflicht ist explizit nicht geregelt und
wird nicht vorgenommen
Frage 8.: Wurden in den Jahren 2013 bis
2017 seitens der Vermieterin Instandhal-