Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf
- S.40
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Nach Abschluss der Verhandlungen wird es
im Sinne der bestehenden Kooperation eine
gemeinsame Darstellung der Finanzierungspartnerinnen und -partner geben. Im
Übrigen wird auf die Anfragebeantwortung
von LRin Dr.in Palfrader zur schriftlichen Anfrage zur GZl. 507/17 (LT-Direktion) vom
16.01.2018 verwiesen.
Frage 4.: Mit wie viel Prozent der veranschlagten Errichtungskosten kann dies beziffert werden?
Antwort: Siehe dazu Antwort zu Frage 3.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass bei Bauprojekten standardmäßig 15 % Kostentoleranz angesetzt werden. Dieser Ansatz ist
auch bei der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG) Usus. Beim "Haus der Musik"
wurde davon abweichend, im Auftrag der
Finanzierungspartnerinnen und -partner,
schlussendlich die Kostentoleranz mit nur
10 % angesetzt, um einen möglichst engen
Kostenrahmen umsetzen zu können.
Frage 5.: Wann erfolgt die Überprüfung
durch die städtische Kontrollabteilung oder
prüft diese begleitend?
Antwort: Eine auch bereits beim Projekt
Regionalbahn von der Stadt Innsbruck gewünschte begleitende Kostenkontrolle durch
die Kontrollabteilung wird nicht durchgeführt, weil diese nicht dem Aufgabenkatalog
eines Kontrollamtes entspricht. Das Bauprojekt "Haus der Musik" wird, wie alle großen öffentlichen Projekte, im Anschluss
vom Landesrechnungshof (LRH) und der
städtischen Kontrollabteilung (sowie eventuell dem Bundesrechnungshof {BRH}) geprüft.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 25.01.2018
wurde den Klubs und den nicht einem Klub
angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am
Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur
Verfügung gestellt.
GR-Sitzung 25.01.2018
33.
Einbringung von Anfragen
33.1
GfGR/10/2018
Schlachthofblock, Sanierung
(GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern folgende Anfrage:
Mit Beschluss vom 16.06.2016 hat der
Innsbrucker Gemeinderat sich mehrheitlich
für die Sanierung des Schlachthofs ausgesprochen. Dementgegen steht die Feststellung, dass immer mehr Wohnungen leerstehen bzw. freiwerdende Wohnungen nicht
mehr neu vergeben werden. Es werden offensichtlich keine Sanierungsmaßnahmen
durchgeführt: Das Geviert wird weiterhin
dem Verfall preisgegeben und der aufrechte
Beschluss des Gemeinderats zur Sanierung
der Schlachthof-Siedlung somit missachtet.
Daher ersuchen wir um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wurde der Gemeinderatsbeschluss
vom 16.06.2016 der Geschäftsführung
der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) zur Kenntnis gebracht und
ein entsprechender Auftrag erteilt?
2.
Wenn nein, warum nicht?
3.
Wenn ja, wann?
4.
Welche Vorgaben zur Sanierung wurden der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG) konkret gemacht?
5.
Welche Maßnahmen (Planungs-, Sanierungsarbeiten, etc.) wurden seitens
der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) seither gesetzt, um dem
gegenständlichen Gemeinderatsbeschluss nachzukommen?
6.
Warum werden seit Längerem zum Teil
grobe Mängel (z. B. freiliegende Ziegelwände im Stiegenhaus nach Wasserrohrbruch) nicht behoben?
7.
Liegt ein Sanierungsplan vor?
8.
Wenn ja, welche Maßnahmen beinhaltet dieser und wann sollen diese konkret umgesetzt werden?
9.
Wenn nein, warum nicht und bis wann
ist dieser zu erwarten?