Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 06-April-Sondersitzung.pdf
- S.4
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3.
Die Burton Sportartikel GesmbH und
die Stadtgemeinde Innsbruck vereinbaren unter gleichzeitigem Beibehalten
der derzeitigen Miethöhe, Investitionen
am Objekt mit einer Betragshöhe, die in
der nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird, vorzunehmen, wobei es eine
50 %ige Beteiligung der Stadt Innsbruck, mit einer Deckelung gibt, die in
der nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird. Diese Regelung wird in der Mietvertragsverlängerung vertraglich geregelt und sind die Sanierungen innerhalb der Vertragslaufzeit, sohin bis
längstens 31.12.2022, vorzunehmen.
4.
Die Stadt Innsbruck räumt der Burton
Sportartikel GesmbH ein Vorkaufsrecht
gemäß §§ 1072 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) auf der
EZ 43, KG 81121 Mühlau, ein und ist
dieses grundbücherlich sicherzustellen,
wobei das Vorkaufsrecht nicht schlagend wird, wenn die Stadt Innsbruck
die EZ 43, KG Mühlau, an eine Tochtergesellschaft überträgt.
5.
Die Finanzierung des gegenständlichen
Rechtsgeschäftes gemäß Punkt 1. erfolgt aus dem Immobilienportfolio des
Gestellungsbetriebes (GSB). Im Immobilienportfolio besteht derzeit noch eine
Veranlagungsreserve, die in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird. Die
restlichen Mittel, die in der nicht öffentlichen Sitzung referiert werden, werden
aus dem bestehenden Fonds R179
rückgelöst.
Ich komme jetzt zum grundsätzlichen Akt,
den wir in der Gemeinderatssitzung am
25.4.2013 diskutiert haben und zur Nachfrage von GR Appler. Diese bezogen sich
auf die Genese und vor allem wann und
welche Angebote eingegangen sind, beziehungsweise wann welche Unterlagen versendet wurden - und ob sich daraus der
Makleranspruch ableiten lässt, der hier getätigt wurde.
Dazu gibt es eine Stellungnahme. Falls es
zu den Unterlagen - die am Freitag letzter
Woche beziehungsweise Montag dieser
Woche erstellt und versandt worden sind noch Fragen gibt, stehen Ihnen Mag. Gerl,
Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten,
Sonder-GR-Sitzung 30.4.2013
und Finanzdirektor Dr. Pühringer hier als
Auskunftspersonen zur Verfügung.
GR Appler: Ich danke für die Versendung
der Unterlagen.
StR Gruber und ich hatten gestern mit Dipl.Ing. Pertl, auf seinen Wunsch hin, ein Gespräch in unserem Büro, bei dem er uns die
Genese und Entwicklung dieses Geschäftes
erklärte. Es ist elementar, das möchte ich
anmerken und das sagte auch Dipl.-Ing.
Pertl. Aus den Unterlagen, die uns bei der
letzten Gemeinderatssitzung zur Verfügung
standen, war nicht ersichtlich, ob er einen
Provisionsanspruch hat.
Es fehlte, schlicht und ergreifend, der Vermerk und die Kopie des Briefs vom
15.3.2012, den Werner Allinger, Geschäftsführer der AP Immobilienberatung GmbH, in
seiner Email zitiert. Ebenso fehlte die Information über den E-Mail-Verkehr mit Finanzdirektor Dr. Pühringer. Ich hoffe, dass er mir
diesen bestätigen wird, da mir Dipl.-Ing.
Pertl eine E-Mail an Dr. Pühringer vom
31.10.2012 überlassen hat, bei der es um
eine Entscheidung des US-Finanzdirektors
geht.
Dieser bestätigt, dass es bereits vor Zusendung des Exposés, Gespräche und Kontakte seitens Dipl.-Ing. Pertl mit der Stadt Innsbruck gab. Genau das ist das Elementare
und Relevante für den Rechtsanspruch von
Dipl.-Ing. Pertl. Mag. Gerl nannte das die
Namhaftmachung laut Gesetz. Dieser Terminus ist mir bekannt und genau deswegen
fragte ich im Gemeinderat nach, denn diese
Unterlagen zur Entstehung gab es nicht!
Nach unseren Unterlagen im Gemeinderat
war der Erstkontakt am 21.11.2012 mit der
Zusendung des Exposés durch die HypoRent Leasing- und BeteiligungsgesmbH und
der Hypo-Rent GrundverwertungsgesmbH.
Auch Dipl.-Ing. Pertl bestätigte mir, dass
diese Rechtsansicht auf Grund dieser Unterlagen korrekt war.
Leider waren die Unterlagen nicht vollständig. Jetzt sind sie es und ich hoffe, dass Dr.
Pühringer die E-Mails vom 31.10.2012 und
früher bestätigen kann, ebenso wie die
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung der Wirtschaft, den Brief vom 15.3.2012. Damit wäre dieses Rechtsgeschäft in Ordnung.
Es wäre schön gewesen, wenn wir diese
Unterlagen vollständig bei der Gemeinde-