Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 06-Juni.pdf
- S.31
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2. Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird ersucht, in
rechtlich geeigneter Form den Geltungsbereich und damit die Inhalte
des städtischen Frauenförderungsprogrammes auch für ausgegliederte
Unternehmen der Stadt Innsbruck bzw. Gesellschaften mit städtischer
Mehrheitsbeteiligung verbindlich zu machen.
Linser e. h."
Das Frauenförderprogramm ist längst überfällig und soll nun mehr als dreieinhalb Jahre nach Vorliegen des Tiroler Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes endlich beschlossen werden. Wie aus der Beantwortung einer diesbezüglichen dringenden Anfrage vom 31.1.2002 zu entnehmen ist, hat sich
das Frauenförderprogramm damals gerade in Ausarbeitung befunden und
sollte nach Bericht an den politischen Referenten im Entwurf noch bis zum
Sommer 2002 vorliegen. Weiters hat der damalige Bgm. DDr. van Staa
mündlich ergänzt, dass dieses Programm noch vor dem Sommer 2002 dem
Gemeinderat vorgelegt werde.
Bgm. Zach: Ich darf zu Letzterem sagen, wir fördern die Frauen ja schon lange. GR Linser, Sie wissen doch, wie hochrangige Stellen besetzt wurden. Frauenförderung erfolgt in der Stadt Innsbruck nicht auf dem
Papier, sondern in der Praxis.
16.4
I-OEF 54/2003
Kindergarten Arzl, Überlassung des im städtischen Eigentum befindlichen unmittelbar angrenzenden Grundstückes als Spielfläche (GR Schreiner)
GR Schreiner: Ich stelle gemeinsam mit meinem Mitunterzeichner folgenden dringenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Das im städtischen Eigentum befindliche und an den Kindergarten Arzl
unmittelbar2 angrenzende Grundstück KG Arzl, Gp. 1691/2, im Ausmaß
von 597 m soll im Rahmen des Kindergartenbetriebes den Kindern als
GR-Sitzung 25.6.2003