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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.29

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Subvention 1978
Aus einer – im Stadtarchiv aktenkundigen – für das Jahr 1978 erstellten Aufstellung über potenzielle Empfänger von Jahressubventionen
(Stand 23.01.1978) ging hervor, dass für den Verein Technikerhaus
eine Jahressubvention in Höhe von € 1.816,92 vorgesehen war. Eine
Bestätigung über die Auszahlung dieses Betrages und/oder über Gewährung einer zusätzlichen Sondersubvention im Jahr 1978 wurde
nicht vorgefunden.
Subvention 1979
Aus einem Schreiben des Vereines Technikerhaus vom 08.02.1979
ging hervor, dass dem Verein Technikerhaus im Rahmen der Beschlussfassung des GR über den Voranschlag 1979 ein Förderbetrag
von € 6.358,87 zuerkannt worden ist. Dabei handelt es sich lt. gegenständlichem Schriftstück um die Jahressubvention für das Jahr 1979.
Ob in diesem Jahr die Jahressubvention (und/oder eine Sondersubvention) auch tatsächlich zur Auszahlung gelangte, konnte von der Kontrollabteilung nicht (mehr) nachvollzogen werden.
Subvention 1980
Die Recherche nach Hinweisen hinsichtlich der Gewährung von finanziellen Zuwendungen (Jahres- und/oder Sondersubventionen) für das
Jahr 1980 brachte keine Ergebnisse.
Subvention 1981
Im Jahr 1981 war den Prüfungsunterlagen folgend die Auszahlung einer Jahressubvention an den Verein Technikerhaus in Höhe von
€ 10.900,93 vorgesehen.
Des Weiteren konnten den Prüfungsunterlagen entnommen werden,
dass die MA III mit Schreiben vom 03.02.1981, Zl. III-406/1981, beantragt hat, sämtliche vorerst im Voranschlag 1981 gesperrten Sondersubventionen „unter einem freizugeben, damit die Zuwendungen
zeitgerecht angewiesen werden können und nutzloser Verwaltungsaufwand eingespart wird“.
Der Antrag wurde vom StS in seiner Sitzung vom 04.02.1981 angenommen. Ob die Freigabe vorstehender Mittel auch eine finanzielle
Unterstützung (Sondersubvention) für den Verein Technikerhaus zum
Inhalt hatte, konnte von der Kontrollabteilung nicht (mehr) verifiziert
werden.

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Zl. KA-10420/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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