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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.46

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Prokura

Die Geschäftsführung der TLT hat mit Schreiben vom 04.04.2013 einem langjährigen Mitarbeiter die Prokura erteilt. Es handelt sich dabei
um eine gemischte Gesamtvertretung, da der bestellte Prokurist nur
gemeinsam mit einem organschaftlichen Vertreter – bei Abwesenheit
des zweiten Geschäftsführers – die Gesellschaft vertreten darf.
Die Beschlussfassung über die Erteilung einer Prokura ist gemäß § 53
Abs. 1 UGB zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden und dort
ersichtlich zu machen. Die Geschäftsführung der TLT ist dieser Verpflichtung mit dem Antrag an das Firmenbuch am 10.04.2013 nachgekommen.

Quartalsberichte

Gemäß § 28a GmbHG sind die Geschäftsführer verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich über den Gang der
Geschäfte und die Lage des Unternehmens schriftlich zu berichten.
Dieser gesetzlichen Auflage wurde von der Geschäftsführung entsprochen, indem in den jeweiligen (ordentlichen) Aufsichtsratssitzungen der
TLT innerhalb des Prüfungszeitraumes ihre Quartalsberichte – als eigener Tagungsordnungspunkt – behandelt worden sind.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat nach § 9 Z 2 des Gesellschaftsvertrages aus
sechs Mitgliedern zu bestehen, wobei dem Land Tirol und der Stadt
Innsbruck das Recht zusteht, je drei Aufsichtsräte zu nominieren. Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag steht dem Gesellschafter Land
Tirol das Recht zur Nominierung des Vorsitzenden zu. Der Stellvertreter des Vorsitzenden wird vom Gesellschafter Stadt Innsbruck vorgeschlagen.

Funktionsperiode

Für die laufende Funktionsperiode hat die Stadt Innsbruck in Anlehnung an § 28 Abs. 2 lit. e des Innsbrucker Stadtrechtes in Verbindung
mit den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und über Beschluss
des Stadtsenates vom 26.06.2013 ihre Mitglieder in den Aufsichtsrat
der TLT entsandt.
Die Funktionsperiode des amtierenden Aufsichtsrates begann im Jahr
2013, die Neubestellung des Aufsichtsrates erfolgte in der Generalversammlung vom 06.08.2013, die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrates mit der Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters fand am
11.09.2013 statt.
Die Neubestellung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder wurde von der
Geschäftsführung der TLT im Sinne des § 30f GmbHG unverzüglich
zur Eintragung in das Firmenbuch ordnungsgemäß angemeldet.

Geschäftsordnung
des Aufsichtsrates

Zl. KA-08788/2015

Der Aufsichtsrat hat, soweit durch den Gesellschaftsvertrag oder durch
Beschlüsse der Gesellschafter nichts anderes bestimmt ist, seine Tätigkeit nach den Vorschriften des GmbHG auszuüben. Unterstützend
wirkt dabei die gemäß § 9 Z 17 des Gesellschaftsvertrages vom Aufsichtsrat der TLT am 21.11.2005 und 07.03.2006 für sich selbst festgesetzte Geschäftsordnung mit ihren detaillierten Vorgaben.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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