Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.72
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Die Kontrollabteilung empfahl in diesem von ihr aufgezeigten Punkt,
eine transparentere Budgetierung, Verbuchung und Darstellung der
Aufwendungen für Gäste / Externe zu prüfen. Die TLT sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung ab der Wirtschaftsplanung
2016/2017 Rechnung zu tragen.
Abweichende Kontenzuordnung zu Bilanzund GuV-Positionen in
Soll-Ist-Vergleich und
Jahresabschluss –
Empfehlung
Zu Beginn ihrer Prüfung wurde der Kontrollabteilung von der Leiterin
der Buchhaltung ein für gesellschaftsinterne Zwecke geführter Soll-IstVergleich für das Wirtschaftsjahr 2013/2014 zur Verfügung gestellt. Bei
der Durchsicht dieser mit „Jahresabschluss 2013/2014 mit Budget und
Vorjahresvergleich“ bezeichneten Unterlage war für die Kontrollabteilung auffallend, dass die darin gehandhabte kontenmäßige Zuordnung
zu den einzelnen Positionen der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung nicht mit dem von der Steuerberaterin der TLT erstellten Jahresabschluss korrespondiert.
Beispielhaft dargestellt wird in diesem Soll-Ist-Vergleich der Personalaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
2013/2014 mit einem Betrag in Höhe von € 20.652.676,16 angegeben,
während die Gewinn- und Verlustrechnung im geprüften und beschlossenen Jahresabschluss als Personalaufwand einen Betrag von
€ 20.229.125,38 ausweist. Die Abklärung des sich ergebenden Diff erenzbetrages von € 423.550,78 zeigte, dass einzelne Konten, welche
die Leiterin der Buchhaltung dem Personalaufwand zuordnet, von der
bilanzierenden Steuerberaterin in der Gewinn- und Verlustrechnung
anderen Aufwandspositionen zugerechnet werden. Von der unterschiedlichen Positionszuordnung waren vordergründig Aufwandskonten betroffen, über welche (Sonder-)Honorarzahlungen an Ensemblemitglieder, Gäste und Externe erfasst worden sind. Diese Honoraraufwandskonten wurden im testierten Jahresabschluss der GuV-Position
„Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen“ (Aufwendungen für bezogene Leistungen) zugeordnet.
Die von der Leiterin der Buchhaltung vollzogene Kontenzuordnung ist
nach Rücksprache mit ihr geprägt von der praktizierten Budgetierungslogik, welche der Ermittlung der Deckungsbeitragszuschüsse der TLTGesellschafter zugrunde liegt. Bei der Festlegung der Zuschüsse der
Gesellschafter wird nämlich grundsätzlich davon ausgegangen, dass
mit diesen Zahlungen im Wesentlichen Personalaufwendungen bedeckt werden und der sich ergebende Sachaufwand von der TLT durch
selbst erzielte Einnahmen finanziert wird.
Betreffend die von der Kontrollabteilung aufgezeigte Darstellungsproblematik zwischen Budget bzw. Soll-Ist-Vergleich und geprüftem Jahresabschluss empfahl die Kontrollabteilung, eine künftige Darstellungsbzw. Zuordnungsänderung zu prüfen. Nach Meinung der Kontrollabteilung sollte eine Übereinstimmung zwischen Soll-Ist-Vergleich – auch
wenn dieser nur gesellschaftsinternen Zwecken dient – und geprüftem
bzw. beschlossenem Jahresabschluss gegeben sein. Bei der angeregten Änderung wären budgetäre Logiken im Zusammenhang mit der
Festlegung der Deckungsbeitragszuschüsse von Land und Stadt mit zu
berücksichtigen. In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die
TLT zu, der Empfehlung ab der Wirtschaftsplanung 2016/2017 Rechnung zu tragen.
Zl. KA-08788/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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