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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.74

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Allgemeines

Seit der letzten Prüfung der TLT durch den Landesrechnungshof Tirol
im Jahr 2009 fanden in der Theaterleitung maßgebliche personelle
Veränderungen statt. So wurde im künstlerischen Bereich ab
01.09.2012 als Nachfolger der vormaligen Intendantin ein neuer Intendant bestellt. Auch im kaufmännischen Bereich ergab sich durch die
Pensionierung des langjährigen kaufmännischen Direktors der TLT ab
01.09.2012 eine personelle Nachbesetzung durch eine kaufmännische
Geschäftsführerin. Nachdem der Dienstvertrag der bis 31.08.2015 bestellt gewesenen vormaligen kaufmännischen Direktorin durch Zeitablauf endete, wurde mit Wirkung 01.10.2015 ein neuer kaufmännischer
Geschäftsführer bestellt, welcher diese Funktion zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung bekleidete.

Ausscheiden der
vormaligen Intendantin

Der Dienstvertrag der vorigen Intendantin des TLT endete durch Zeitablauf am 31.08.2012. Anlässlich des Ausscheidens wurde die zustehende Abfertigung im Ausmaß von 4 Bruttomonatsgehältern (inkl.
aliquoter Sonderzahlungen) für die Dienstzeit beim Tiroler Landestheater ab 01.09.1998 ausbezahlt. Die Höhe der Abfertigungszahlung konnte von der Kontrollabteilung nachvollzogen werden.

Dienstverhältnis
des amtierenden
Intendanten

Der amtierende Intendant der TLT wurde mit Beschluss der Generalversammlung vom 16.05.2011 ab 01.09.2012 bestellt. Gemäß dem
unterfertigten „Intendanten-Dienstvertrag“ wurde das Dienstverhältnis
befristet auf 5 Jahre – somit bis zum 31.08.2017 – abgeschlossen.
Als Gage wurde ein nach dem VPI 2010 wertgesichertes Pauschalentgelt festgesetzt, mit dem alle Leistungen abgegolten sind (All-in). Die
bislang durchgeführten Bezugsvalorisierungen waren für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Im Intendanten-Dienstvertrag ist weiters festgehalten, dass sich der
künstlerische Geschäftsführer verpflichtet, pro Spielzeit die Inszenierung eines Werkes zu übernehmen. Diese Leistung gilt im Rahmen der
vertraglich vorgesehenen Gage als entlohnt. Für darüber hinausgehende Inszenierungen des Intendanten gebührt ihm ein zusätzliches
Honorar in Höhe einer Monatsgage (für Inszenierungen im Großen
Haus) bzw. von 2/3 der Monatsgage (für Inszenierungen in den Kammerspielen). Die für die zusätzlichen Regie- bzw. Inszenierungsarbeiten des Intendanten ausbezahlten Honorare im Zeitraum 2012 bis 2015
waren für die Kontrollabteilung nachvollziehbar.
Der Vollständigkeit halber hielt die Kontrollabteilung fest, dass dem
Intendanten für den Jahreszeitraum vor Beginn seiner Intendanz am
TLT von September 2011 bis August 2012 für notwendige Vorarbeiten
ein Honorar im Ausmaß von ca. 1/3 der vorgesehenen Jahresgage
zugestanden worden ist. Neben diesem Honorar für die Abgeltung von
Vorarbeiten zur Vorbereitung der Intendanz am TLT ab 01.09.2012
wurde ihm die Abgeltung der in diesem Zuge anfallenden Reise- und
Nächtigungsaufwendungen sowie der anfallenden Umzugskosten nach
Innsbruck zugesagt.

Zl. KA-08788/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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