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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.78

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Neben dem Sachbezug für die Dienstwohnung gelangte für die Möglichkeit der Beanspruchung eines KFZ-Abstellplatzes ein Sachbezugswert von monatlich € 14,53 zur Verrechnung.
61 :
Budget und
Abrechnungswerte
für die WJ 2012/2013
und 2013/2014

Aufwendungen für die Auszahlung von Überstunden (und Feiertagsstunden) werden in der TLT separat budgetiert. Für das Wirtschaftsjahr
2013/2014 war auf dem Konto 512000 – Überstunden ein Wert in Höhe
von € 350.000,00 und auf dem Konto 513000 – Feiertagsstunden ein
Präliminare von € 30.000,00 vorgesehen. Für das Vorjah r waren dieselben Budgetwerte präliminiert. Die tatsächlichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2013/2014 bei € 337.273,34 (Vorjahr:
€ 307.519,24) bzw. € 17.832,84 (Vorjahr: € 12.216,54).

Budget
WJ 2014/2015 –
drei zusätzliche
Dauerstellen

Für das Wirtschaftsjahr 2014/15 sah der ursprüngliche Budgetentwurf
für Überstunden bzw. Feiertagsstunden dieselben Budgetwerte vor. In
der Sitzung der Generalversammlung vom 07.07.2014 wurde jedoch
anlässlich der Beschlussfassung über das Budget für das Wirtschaftsjahr 2014/2015 unter anderem über die Thematik rund um die zeitliche
Beanspruchung des TLT-Personals (vorwiegend des technischen Personals) bzw. der daraus resultierenden Zeitguthaben und Überstunden
der Mitarbeiter diskutiert. Letztlich wurde über Vorschlag der damaligen
kaufmännischen Direktorin übereingekommen, drei zusätzliche Dauerstellen vorzusehen und gleichzeitig das Überstundenbudget in diesem
Ausmaß zu reduzieren.
Eine vom Leiter der Personalverrechnung zur Verfügung gestellte
Auswertung im Zusammenhang mit der Auszahlung von Mehr-, Überund Feiertagsstunden für die Kalenderjahre 2013, 2014 und 2015 (bis
zum Prüfungszeitpunkt Anfang November 2015) machte deutlich, dass
der wesentliche Teil der damit verbundenen Aufwendungen auf das
technische Personal entfällt.

Dienstverhältnis
des zum Prüfungszeitpunkt amtierenden
technischen Leiters –
Empfehlung

Im Zuge der in diesem Punkt von der Kontrollabteilung durchgeführten
Einsichtnahme in diverse Prüfungsunterlagen wurde für sie das Dienstverhältnis des zum Prüfungszeitpunkt amtierenden technischen Leiters
der TLT auffällig.
Im Hinblick auf die von ihm erbrachten Überstundenleistungen in Verbindung mit der dienstvertraglichen Regelung der ihm zuerkannten
Überstundenpauschale stellte das Personalbüro für das Spieljahr
2014/2015 eine Vergleichsrechnung (Deckungsprüfung) an. Diese Prüfung zeigte, dass der Bedienstete im Beobachtungszeitraum ein deutlich höheres Ausmaß an Überstunden geleistet hat, als ihm finanziell
im Rahmen der Überstundenpauschale abgegolten worden ist. Von der
Kontrollabteilung wurde auf aus ihrer Sicht mögliche negative arbeitsrechtliche Folgen (allfälliger zusätzlicher Auszahlungsanspruch des
Dienstnehmers hinsichtlich geleisteter Überstunden) für die TLT hingewiesen. Die Kontrollabteilung empfahl, eine arbeitsrechtliche Beurteilung des Dienstverhältnisses – allen voran der Vertragsformulierungen
im Hinblick auf die Leistung von Überstunden – vorzunehmen. In der
dazu abgegebenen Stellungnahme wurde von der TLT darüber informiert, dass der Vertrag des technischen Leiters seitens der GmbH angepasst werden würde.

Zl. KA-08788/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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