Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.88
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Form der Beauftragung – Empfehlung
Die Beauftragung von Leistungen erfolgte überwiegend per Werkvertag, respektive in Form von Schlussbrief und Gegenschlussbrief. Für
die Vertragsgestaltung bediente sich die TLT der beauftragten Bauaufsicht.
Der Werkvertrag beinhaltete u.a. Informationen zu gewährten Nachlässen, Skontobedingungen sowie Beginn- und Fertigstellungsterminen.
Dem Werkvertrag nicht zu entnehmen waren Angaben zur Rechnungsprüffrist von Teil- und Schlussrechnungen, Bestimmungen für
den Einbehalt von Deckungs- und Haftungsrücklässen oder Regelungen für etwaige Vertragsstrafen.
Des Weiteren wurde unter Pkt. 1. „Auftragsgrundlagen“ die Anwendung
von Vertragsnormen – somit auch der ÖNORM B 2110 „Allgemeine
Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“, welche u.a. eine Prüffrist
für Abschlags- und Schlussrechnungen vorsieht oder auch Festlegungen zu Deckungs- und Haftungsrücklässen trifft – dezidiert ausgeschlossen. Eventuell darüber hinausgehende Vertragsunterlagen lagen
nach Kenntnis der Kontrollabteilung nicht vor. Für die Kontrollabteilung
war auf Basis der verfügbaren Informationen nicht ableitbar, aus welchen Gründen die Anwendung von Vertragsnormen im Rahmen der
gegenständlichen Werkverträge grundsätzlich ausgeschlossen wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig die Werkvertragsnorm B 2110 in
die Auftragsgrundlagen von Werkverträgen für Bauleistungen mit aufzunehmen bzw. diese als weitere Vertragsgrundlage heranzuziehen.
Der TLT bleibt unbenommen, einzelne Festlegungen gemäß ÖNORM
B 2110 an ihre spezifischen Anforderungen anzupassen.
Die TLT nahm die Empfehlung der Kontrollabteilung an und sagte die
Umsetzung derselben zu.
Beauftragungssumme
Die kumulierte Auftragssumme der wesentlichen Gewerke, Planer- und
Bauleitungshonorare inkl. beauftragter Nachträge betrug gemäß Zusammenstellung der Kontrollabteilung netto € 93.342,43 bzw. rd.
88,1 % des genehmigten Budgets von € 106.000,00.
Das genehmigte Budget für Einrichtungsmaßnahmen inkl. Eigenleistungen der TLT betrug entsprechend Beschluss des AR € 105.000,00.
Hiervon waren rd. € 10.000,00 für die künstlerische Gestaltung des
Eingangsbereichs inkl. Fassadengestaltung vorgesehen.
Aufgrund realisierter Werbeinstallationen entlang der straßenseitigen
Fassade des Messesaals wurden Umschichtungen im Budget notwendig. Der geschätzte Mehraufwand von rd. € 30.000,00 erforderte u.a.
umfassende Einsparungen bei der Beleuchtungstechnik, den Garderoben, Masken- u. Lagerräumen. Unter Berücksichtigung weiterer geringer Einsparungen konnte durch Umschichtungen innerhalb des Budgets für Einrichtung und Eigenleistungen aus Materialaufwand noch
eine Reserve in Höhe von € 15.500,00 gebildet werden.
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Aufwandskonto
Ersatzspielstätte Messe
Zl. KA-08788/2015
Zum 01.12.2015 wies das Sachkonto „65002 Aufwand Ersatzspielstätte
Messe“, auf dem sämtliche Aufwendungen für Planung, Bau und Einrichtung aus Fremdleistungen und Materialaufwand für Eigenleistungen
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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