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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.30

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umgesetzt worden sind. Als Reaktion darauf hat der Alpenzoo eine
Berichtigung des Weihnachtsgeldes betreffend das Jahr 2013 vorgenommen.
Die Kontrollabteilung empfahl, allfällige Erhöhungen künftig beim Amt
für Personalwesen bzw. dem städt. Besoldungsreferat zu hinterfragen.
Kinderzulage

Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, erhalten die
Bediensteten des Alpenzoos auch die Kinderzulage. Der Direktor des
Zoos erfüllte bis einschließlich Juli 2012 die diesbezüglichen Anspruchsvoraussetzungen. Außerdem stand ihm ein Alleinverdienerabsetzbetrag zu.
Obwohl ab dem Zeitpunkt des Wegfalles der Kinderzulage auch die
Voraussetzungen für die Anwendung des Alleinverdienerabsetzbetrages nicht mehr gegeben waren, wurde die Berechnung der Lohnsteuer
zum Prüfungszeitpunkt immer noch unter Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrages vorgenommen. Die Kontrollabteilung empfahl,
diesen Fehler zu bereinigen.
Im Anhörungsverfahren wies der Alpenzoo darauf hin, dass dieser Umstand im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2012 und
2013 berücksichtigt werden würde und ab 2014 die Lohnsteuer neu
berechnet wird.

Kassenverlustentschädigung

Den mit der Führung von Kassen im Alpenzoo betrauten Mitarbeiterinnen wird nach Maßgabe der für städt. Bedienstete geltenden Richtlinien eine Kassenverlustentschädigung gewährt. Für die Höhe der Kassenverlustentschädigung ist u.a. auch die Höhe des jährlichen Bargeldumsatzes maßgeblich. Dieser jährliche Mindestumsatz beträgt seit
01.01.2005 € 49.824,00.
Die Kontrollabteilung hat bei ihrer Prüfung nun festgestellt, dass der
erforderliche Mindestumsatz im Zusammenhang mit der Führung der
Hand- und Portokassa nicht erreicht wird, weshalb die der damit befassten Sachbearbeiterin gewährte Entschädigung nicht gerechtfertigt
ist. Die Kontrollabteilung empfahl, die Auszahlung einer Kassenverlustentschädigung für die Führung der Hand- und Portokassa einzustellen.
Laut Stellungnahme des Alpenzoos ist die Auszahlung der Kassenverlustentschädigung bereits eingestellt worden.

Höhe der Kassenverlustentschädigung

Den drei turnusweise in der Hauptkassa eingesetzten Mitarbeiterinnen
wird entsprechend den städt. Richtlinien eine Kassenverlustentschädigung der Risikoklasse III gewährt, deren Höhe aktuell bei € 34,00 monatlich liegt. Dem gegenüber belief sich die vom Zoo gewährte Vergütung auf € 32,50 monatlich. Die Kontrollabteilung empfahl, die Höhe
der Kassenverlustentschädigung jener der Stadt Innsbruck anzupassen.
Der Alpenzoo hat dazu mitgeteilt, dass die Kassenverlustentschädigung in der Zwischenzeit angepasst worden sei.

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Zl. KA-00396/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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