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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll-18.06.2015.pdf

- S.4

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10.

Verkehrsmaßnahme

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ,
PIRAT, Tiroler Seniorenbund und GR
Mag. Kogler, 9 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 02.06.2015:
Die Verkehrsmaßnahme wird gemäß Beilage genehmigt.
11.

Maglbk/1570/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B48, Arzl,
Bereich Schusterbergweg 40
und 40 a bis c (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. AL - B20,
Nr. AL - B20/1 und Nr. AL B20/4), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

Der Antrag wird von der Tagesordnung
abgesetzt.
12.

Maglbk/8699/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B10, Hötting-West, Bereich östlich des
Sportplatzes zwischen ViktorFranz-Hess-Straße, FranzBaumann-Weg und Lohbach (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. 23/w und Nr. 23/w1), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
2. Entwurf

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
03.06.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B10, Hötting West,
Bereich östlich des Sportplatzes zwischen
Viktor-Franz-Hess-Straße, FranzBaumann-Weg und Lohbach (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 23/w und
Nr. 23/w1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, 2. Entwurf, wird beschlossen.
GR-Sitzung 18.06.2015

Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
13.

Maglbk/9786/SP-OE-Ö02Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL - Ö35,
KG Arzl, Bereich nördlich Haller
Straße zwischen Dörrstraße,
Trasse der Österreichischen
Bundesbahnen (ÖBB) und Gemeindegrenze (als Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002), gemäß § 32
TROG 2011

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
03.06.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. AL - Ö35,
KG Arzl, Bereich nördlich Hallerstraße,
zwischen Dörrstraße, Trasse der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und Gemeindegrenze (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002), gemäß § 32 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.