Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll-18.06.2015.pdf

- S.6

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-6-

14.6

betreuenden Flüchtlinge vorab nachweislich zu untersuchen, um der Verbreitung von Krankheiten vorzubeugen (was in allen Flüchtlingszentren
von Lampedusa bis Traiskirchen
Standard ist).

I-OEF 47/2015
Sennstraße, Prüfung einer Einbahnregelung (GRin MMag.a Traweger-Ravanelli)

Beschluss (einstimmig):
Der von GRin MMag.a Traweger-Ravanelli
und Mitunterzeichnern in der Sitzung des
Gemeinderates am 21.05.2015 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

-

Den MitarbeiterInnen sowie den
Flüchtlingen ist ein nicht abgelaufener, funktionstüchtiger Mundschutz
zur Verfügung zu stellen.

-

Einweghandschuhe sind uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.

15.

Einbringung und Behandlung
eines dringenden Antrags gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR)

-

Seifenspender mit medizinischer Seife und Desinfektion müssen für MitarbeiterInnen zugänglich sein sowie gesondert ein Desinfektionsgel zum Mitnehmen.

15.1

I-OEF /2015

-

Es sind ausschließlich von allen nur
Einweg-Wasserflaschen zu verwenden.

-

Der Belegschaft sind Abstands-Fieberthermometer zur Verfügung zu
stellen und alle zwei Tage ist die Körpertemperatur zu messen. Wenn diese bei zwei bis drei Messungen
37,3 Grad Celsius übersteigt, muss
eine Ärztin/ein Arzt beigezogen werden und die betroffene MitarbeiterIn
sofort vom Dienst vor Ort abgezogen
werden, bis eine medizinische Abklärung erfolgt ist. Sollte eine Erhöhung
der Körpertemperatur in gleicher Weise bei einem Flüchtling aufgezeichnet
werden, muss dies ebenfalls von einer Ärztin/einem Arzt abgeklärt werden und bei Verdachtsfällen unverzüglich alles medizinisch Notwendige
in die Wege geleitet werden.

-

Der Belegschaft sind Insektensprays
für jede Außenaktivität zur Verfügung
zu stellen, um Übertragungen von
Krankheiten durch Insekten zu verhindern.

-

Getrennte Sanitärbereiche für die
Belegschaft und für Flüchtlinge sind in
jeder Unterkunft sicherzustellen und
regelmäßige Desinfektionen und Flächendesinfektionen von Fachkräften
durchzuführen.

Stadt Innsbruck, Fürsorgemaßnahmen im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung (GR Hitzl)
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin als Personalreferentin wird aufgefordert, unverzüglich alle
notwendigen Maßnahmen in die Wege zu
leiten, um insbesondere den Gesundheitsschutz aller MitarbeiterInnen des Stadtmagistrates sicherzustellen. Diese Anpassung der Maßnahmen wird durch die derzeitig besonders herausfordernde Situation aufgrund der Flüchtlingswelle benötigt.
-

-

Alle betroffenen MitarbeiterInnen haben durch eine entsprechende Einschulung auf die schwierige und nicht
alltägliche Aufgabe besonders vorbereitet zu werden. Darüber hinaus hat
ergänzend medizinisches und psychologisches Fachpersonal bereitgestellt zu werden, sowohl in vorbeugend-medizinischer, als auch in pädagogisch-sozialarbeiterischer Hinsicht. Dies auch im Interesse der
minderjährigen und unbegleiteten
Flüchtlinge, die oft schwere Traumata
erleben mussten. Außerdem haben
für eine möglichst reibungslose
Kommunikation DolmetscherInnen
bereitgestellt zu werden.
Im Sinne der Gesundheitsvorsorge
sind alle von der Stadt Innsbruck zu

GR-Sitzung 18.06.2015