Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.16

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- 242 -

Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW - B6,
Hötting - West, Bereich des gewidmeten
Baulandes zwischen Höttinger Rain,
Schneeburggasse, Speckweg, Vogelweiderstraße, Grauer-Stein-Weg und Knappenweg, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
wird beschlossen.

8.

III 3673/2010
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B6/1,
Hötting - West, Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen
Höttinger Rain, Schneeburggasse, Speckweg, Vogelweiderstraße, Grauer-Stein-Weg und Knappenweg, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Haller: Der Bauausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B6/1,
Hötting - West, Bereich des gewidmeten
Baulandes zwischen Höttinger Rain,
Schneeburggasse, Speckweg, Vogelweiderstraße, Grauer-Stein-Weg und
Knappenweg, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.

9.

III 4537/2008
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B28/1,
Arzl, Bereich zwischen Kreuzgasse Arzler Straße Schusterbergweg und Hangkante "Fuchsrain" (teilweise als Änderung der
Bebauungspläne Nr. AL - B20,
Zeichn. Nr. 3437, Nr. AL - B20/1,
Zeichn. Nr. 3438), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf

GR Haller: Während der gesetzlichen
Frist sind 31 Stellungnahmen zum
gegenständlichen Entwurf eingegangen.
Alle Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. Kopie bei.

GR-Sitzung 25.3.2010

Inhaltlich richten sich die Stellungnahmen
einerseits gegen die Erschließungsstraße
von der Arzler Straße in Richtung Süden
zur Hangkante "Fuchsrain"; andererseits
werden meist höhere Dichten gewünscht.
Weiters werden Änderungen bei Straßenund Baufluchtlinien, Bauplatzgrößen und
Höhen gefordert.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt. Nach
eingehender Beratung im Bauausschuss
soll im zweiten Entwurf die Erschließungsstraße mit geringfügigen Adaptierungen
der Straßenfluchtlinie im südlichen Bereich
beibehalten werden. Die Baumassendichte wird von 1,2 auf 1,5 und die Bebauungsdichte von 0,30 auf 0,35 erhöht.
Sonstigen Änderungswünschen kann zum
Teil ebenfalls entsprochen werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B28/1,
Arzl, Bereich zwischen Kreuzgasse Arzler
Straße Schusterbergweg und Hangkante
"Fuchsrain" (teilweise als Änderung der
Bebauungspläne Nr. AL - B20,
Zeichn. Nr. 3437, Nr. AL - B20/1,
Zeichn. Nr. 3438), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) auf
zwei Wochen herabgesetzt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist der
zweite Bereich, der uns ebenfalls sehr
intensiv befasst, und zwar ist das Arzl Süd. Außerdem gibt es noch den Teil Arzl
- Ost. Ich möchte die Mitglieder des
Gemeinderates informieren, dass wir uns
diesbezüglich mit dem Unterausschuss
Arzl sehr intensiv befasst und die Meinungsbildung im Stadtteil vorangetrieben
haben. Aufgrund der Überzeugungsarbeit
konnte dieser Entwurf im Bauausschuss
einstimmig beschlossen werden. Als
nächstes wird bald der Teil Arzl - Ost zur
Beschlussfassung vorliegen. An dieser
Stelle möchte ich dem Unterausschuss
Arzl danken.