Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.26

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- 252 -

sung, Rückzahlung in zwanzig Halbjahresraten), das die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) bei der Hypo Tirol
Bank AG zur bereits im Gemeinderat am
12.7.2007 beschlossenen Finanzierung
der Errichtung des Objektes Gymnasium
Höttinger Au aufnimmt.

20.

RA 292/2010
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
einer Teilfläche des Grundstückes 579/1 sowie der gesamten
Grundstücke 589 und 590, allesamt vorgetragen in EZ 1223,
Grundbuch 81102 Amras (südlich des Gewerbegebietes Rossau), im Ausmaß von gesamt
zirka 25.488 m2 von Wittauer Mathilde

Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.
GR Mag. Kogler: Ich wollte positiv
bemerken, dass jetzt alle Angebote bei
solchen Haftungen im Akt aufgelistet sind.
Das war früher nicht der Fall. Des
Weiteren ist aber doch noch zu bemängeln, dass der fixe Zinssatz unter der
Voraussetzung gegeben ist, dass wir
heute den Beschluss fassen.
Es steht nicht im Akt, wie der Zinssatz
aussieht, wenn der Stadtsenat oder
Gemeinderat hier nicht zustimmen würde.
Mich wundert es, dass die Bank Austria,
Raiffeisen-Landesbank Tirol AG oder
andere Banken immer noch brav Angebote legen, obwohl sie nie zum Zug kommen, da es durchwegs die Hypo Tirol
Bank AG ist. Wie lautet der Zinssatz, wenn
wir heute diesen Beschluss nicht fassen
würden?
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger:
Manchmal muss man gewisse Dinge
voraussetzen, denn das liegt in der Natur
der Sache. Wahrscheinlich haben die
Damen und Herren angenommen, dass im
Gemeinderat vernünftige Leute sitzen, die
einem solchen Antrag die Zustimmung
geben werden.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 24.3.2010:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von Mathilde Wittauer eine Teilfläche
des Grundstückes 579/1 sowie die
gesamten Grundstücke 589 und 590,
allesamt vorgetragen in EZ 1223,
Grundbuch 81102 Amras (südlich des
Gewerbegebietes Rossau), im Ausmaß von gesamt zirka 25.488 m2.

2.

Der Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert.

3.

Die erste Kaufpreishälfte ist nach
allseitiger, beglaubigter Vertragsunterfertigung und gegen Vorlage eines
Ranganmerkungsgesuches für die
beabsichtigte Veräußerung und die
zweite Kaufpreishälfte wird binnen
vierzehn Tagen nach Einverleibung
des Eigentumsrechtes für die Stadtgemeinde Innsbruck zur Zahlung fällig.

4. a)

Die Dienstbarkeit des Fischens in
allen zum Amraser-See abfließenden Wässern vom Ursprung
derselben bis zum See und vom
See und den Abzugsgräben bis
zum Innfluss auf Grundstück
579/1, vorgetragen in EZ 1223,
Grundbuch 81102 Amras, für Fischereigesellschaft e. V. Innsbruck, zu C-LNr. 2;

b)

die Dienstbarkeiten der Führung,
Benützung und Erhaltung einer
elektrischen Hochspannungsfernleitung im Luftraum einschließlich
Anbringung von Leitungsstützpunkten und der Grundbenützung
auf Grundstück 579/1, vorgetragen in EZ 1223, Grundbuch 81102

GR Mag. Kogler: Wenn man das nicht
voraussetzt, könnte man im Endeffekt mit
der Bank vielleicht noch besser verhandeln.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
24.3.2010 (Seite 251) wird angenommen.

GR-Sitzung 25.3.2010