Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.167

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Die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft teilte im seinerzeitigen Anhörungsverfahren mit, dass zur buchhalterischen Richtigstellung der Gegenforderung
und des effektiven Abgabenverzichtes zwischen den zuständigen Dienststellen der
MA IV und der IISG das Einvernehmen hergestellt und entsprechende Korrekturen
durchgeführt würden.
Die IISG bestätigte in ihrer damaligen Stellungnahme, dass die Einholung eines
Stadtsenatsbeschlusses in Abwicklung wäre bzw. der von der Kontrollabteilung beanstandete Differenzbetrag in Höhe von ca. € 41,5 Tsd. mit der Stadt Innsbruck im
UA 840000 Grundbesitz abgerechnet worden sei.
Die Follow up – Einschau in diesen Punkten ergab, dass die von der Kontrollabteilung
angesprochenen Korrekturen durchgeführt worden sind. Der Stadtsenatsbeschluss im
Zusammenhang mit dem effektiven Abgabenverzicht in Höhe von € 6.203,27 wurde
mit Datum 18.2.2009 eingeholt. Auch die geforderte endgültige Abrechnung in Sachen „Anliegerabgaben des Tiefgaragenbauträgers“ mit der Stadt Innsbruck ist mittlerweile erfolgt und der Kontrollabteilung nachgewiesen worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zur Abrechnung der Baukosten des Pavillons mit der Stadt Innsbruck war es für die
Kontrollabteilung zunächst verwunderlich, dass das Bauprojekt bis zum Prüfungszeitpunkt (Ende 2008) noch nicht endabgerechnet worden ist, zumal die Übergabe des
Pavillons bereits im März/April des Jahres 2006 erfolgte.
Über die Jahre 2004 bis 2006 budgetierte die Stadt Innsbruck zur Errichtung des Pavillons Geldmittel in der Gesamthöhe von € 1.350.000,00. Tatsächlich ausbezahlt bzw.
von der IISG angefordert wurden im Jahr 2005 € 900.000,00. Seitens der Stadt Innsbruck war also damals noch ein Geldbetrag in Höhe von € 450.000,00 abrufbereit.
Nach Meinung der Kontrollabteilung hätte eine (End-)Abrechnung des Pavillons bereits im ersten Quartal des Jahres 2007 erfolgen können. Auch vor dem Hintergrund
des zum Prüfungszeitpunkt bestehenden Kontoüberzuges auf dem Mandantenkonto
der Stadt Innsbruck bei der IISG in Höhe von ca. € 2,0 Mio. empfahl die Kontrollabteilung, zur Vermeidung weiterer Sollzinsen, eine rasche Endabrechnung des Bauvorhabens Pavillon vorzunehmen.
Die IISG stimmte den Ausführungen der Kontrollabteilung zur nicht erstellten Endabrechnung zwar zu, wies im Anhörungsverfahren allerdings darauf hin, dass eine vorzeitige Endabrechnung eventuelle budgetäre Probleme bei der Stadt Innsbruck verursachen könnte. Wird nämlich eine Endabrechnung gegenüber der Stadt erstellt, würde der Budgetposten bei der Stadt in den Folgejahren gestrichen werden. Ergäben
sich nunmehr aufgrund noch fehlender Belege Nachforderungen, so müsse die IISG
bis zur Genehmigung eines Nachtragskredites wieder in Vorlage treten. Um dies zu
vermeiden, würde bei unklarer Sachlage mit der Endabrechnung zugewartet. Außerdem informierte die IISG darüber, dass mit Stichtag 26.11.2008 seitens der Stadt
Innsbruck eine weitere Teilzahlung in Höhe von € 350.000,00 geleistet worden sei.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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