Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.178
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Im Zuge der diesjährigen Follow up – Einschau wurde der Kontrollabteilung in mehreren Fällen eine den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen entsprechende Vorschreibung belegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In einem Fall wurde einem Mitarbeiter der IIG & Co KG die ehemalige Kanalbauhalle,
Roßaugasse 4, prekaristisch überlassen. Für diese aus dem Jahr 2004 stammende
Bittleihe hatte der Prekarist einen jährlichen AZ von netto € 1,00 zzgl. eines jährlichen
Verwaltungskostenbeitrages von brutto € 70,00 zu bezahlen. Im Jahr 2007 wurden
dem Prekaristen jedoch Betriebskosten und im Jahr 2008 wiederum Verwaltungskosten in genannter Höhe vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung der Gesellschaft nahe gelegt, um Aufklärung des in Rechnung gestellten Betrages (Betriebs- oder Verwaltungskosten) bemüht zu sein.
Hiezu teilte die IIG & Co KG mit, dass das betreffende Prekarium zwischenzeitlich
widerrufen, jedoch noch nicht rückgestellt worden sei. Die letzte Frist für den Rückstellungstermin sei mit 31.1.2010 gestellt worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Weiters wurde einem Dritten ein Schutzraum in der Volksschule Hötting West zu Probezwecken unentgeltlich überlassen. Aus der diesbezüglichen Vereinbarung vom
27.10.1994 war ersichtlich, dass die Überlassung selbst kostenlos sei, pauschalierte
Betriebskosten in Höhe von monatlich ATS 250,00, d.s. € 18,17, jedoch zu entrichten
wären. In dieser Angelegenheit stellte die Kontrollabteilung fest, dass seit Gründung
der Gesellschaft im Jahr 2003 vom Referat „Bestandnehmerbuchhaltung“ diesbezüglich keine monatlichen Betriebskosten vorgeschrieben worden sind, weshalb empfohlen wurde, um Klärung dieses Sachverhaltes bemüht zu sein.
Bereits in ihrer damaligen Stellungnahme gab die IIG & Co KG in dieser Angelegenheit bekannt, dass der betreffende Prekarist die ihm überlassene Räumlichkeit ab
dem Jahr 2001 nicht mehr benützt hatte, diese aber der Stadt Innsbruck nie formell
zurückstellte. Mit Ende des Jahres 2005 wurde das bis zu diesem Zeitpunkt geführte
Bestandnehmerkonto eingestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Im Zuge der Prüfung des Personalaufwandes ist aufgefallen, dass der technische Bereich innerhalb des Unternehmens ein gewisses Eigenleben entwickelt hat, was sich
bspw. in einer eigenen Personalverwaltung, einer eigenen Urlaubskartei bis hin zu eigenen Schlössern bei den Büroräumlichkeiten dokumentiert hat. Darüber hinaus
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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