Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.180

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Als Nachweis der Erledigung wurden der Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau der entsprechende Kontoausdruck sowie ein Kontenplan übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

126

Neben einer Festlegung der laufenden Ansprüche ist mit dem Geschäftsführer dienstvertraglich auch eine Abfertigungsvereinbarung getroffen worden. Obwohl die Kontrollabteilung bereits anlässlich ihrer letzten Prüfung das Erfordernis einer entsprechenden bilanziellen Vorsorge aufgezeigt hat, musste festgestellt werden, dass zum
Prüfungszeitpunkt diesbezüglich nichts geschehen ist. Der Leiter des Rechnungswesens wandte dazu allerdings ein, von der gegenständlichen Vereinbarung keine
Kenntnis gehabt zu haben. Die Kontrollabteilung verwies in diesem Zusammenhang
auf die nunmehrigen Rechnungslegungsvorschriften, insbesondere des § 189 UGB
und empfahl, dieses Versäumnis im Zuge der Bilanzerstellung 2008 zu bereinigen.
In ihrer Stellungnahme hat dies die Gesellschaft zugesichert.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up – Einschau 2009 wurden der Kontrollabteilung
die entsprechenden Berechnungsunterlagen zu diesem Bilanzansatz übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

127

Zur Regelung des Dienstverhältnisses des Geschäftsführers hat die Kontrollabteilung
bereits im Jahr 2004 beanstandet, dass für den Geschäftsführer noch keine Geschäftsordnung erlassen worden ist, obwohl in dessen Dienstvertrag auf eine solche
verwiesen wird. Die Kontrollabteilung hat daher neuerlich empfohlen, umgehend eine
Geschäftsordnung für den Geschäftsführer auszuarbeiten.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurde angekündigt, dass durch den neuen Geschäftsführer eine diesbezügliche Geschäftsordnung im Einvernehmen mit Gesellschafter und Aufsichtsrat ausgearbeitet und vorgelegt werden wird.
Eine Nachfrage der Kontrollabteilung bei der Follow up – Einschau 2009 hat ergeben,
dass die reklamierte Geschäftsordnung für den Geschäftsführer in der Zwischenzeit
erstellt und vom Aufsichtsrat (am 14.7.2009) beschlossen worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

128

Die IIG & Co KG hat in der Parkgarage Markthalle drei Dauerparkplätze angemietet.
Bezüglich der Nutzung dieser Parkplätze hat die Kontrollabteilung auf die einkommensteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften hingewiesen, wonach bei

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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