Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf
- S.73
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FD MMag. Tschurtschenthaler: Ich darf
die Frage von Klubobmann GR Mag. Anzengruber, Bsc zum Thema Kapitaltransferzahlungen beantworten.
Zur Aufstockung des Stammkapitals hat
Mag. Dr. Scheiber schon kurz ausgeführt,
dass nach der Aufstockung dieses Kapital
nicht zur Verfügung steht, um damit die erhöhten Baukosten abzudecken. Es handelt
sich hier um eine allgemeine Erhöhung des
Stammkapitals und damit letztendlich um
eine Erhöhung des Handlungsspielraums
der Gesellschaft. Das, um eben auch Nachschüsse in den nächsten Jahren nach Möglichkeit vermeiden zu können.
Ich komme zur Frage nach der Kapitalrücklage, mit der die Mehr- bzw. auch die Abschlusskosten zu finanzieren sind. Das beinhaltet also auch jenen Betrag, der durch
die Gewerke noch verursacht wird - z. B. die
Erweiterung des Parkplatzes. Hier ist geplant, eine Kapitalrücklage zu bilden.
Grundsätzlich obliegt es der Gesellschafterin, wann sie diese Rücklage zuführt. Dies
ist in den letzten Jahren bis Jahrzehnten immer nach der Erforderlichkeit der Mittel geschehen.
Das heißt, so ist es auch bei den bereits
überwiesenen € 48 Mio. der Fall gewesen.
Nach Anfall dieser Zahlungen wurden die
Transferzahlungen von Seiten der Stadt
Innsbruck geleistet. So wird es auch - gesetzt den Fall, der Beschluss wird in diesem
Rahmen so gefasst - mit den Restbeträgen
stattfinden.
GR Mag. Anzengruber, Bsc: Das heißt
also, sobald die Gesellschaft sagt, die
Schlussrechnungen sind da, wird das Geld
freigegeben?
FD MMag. Tschurtschenthaler: Grundsätzlich ist es bei Schlussrechnungen so,
dass sie geprüft vorliegen und dann die
Zahlung erfolgt.
Ich darf vielleicht noch ergänzen, weil auch
nach der Zweckgebundenheit der Mittel gefragt wurde: Natürlich kann das Geld nur für
jene Maßnahmen, die jetzt im Antrag formuliert sind, verwendet werden. Das heißt, es
ist ein Kostenrahmen, mit dem die Maßnahmen, die jetzt im Bericht enthalten sind, getätigt werden können.
Was natürlich der Fall ist - wir wissen, es
handelt sich um eine Kostenschätzung -, es
GR-Sitzung 14.06.2018
kann innerhalb dieses Kostenrahmens Positionen geben, die tatsächlich dann niedriger
ausfallen und welche, die möglicherweise
auch höher ausfallen. Das haben wir nicht
in der Hand, hoffen aber, dass die Zahlungen in Summe niedriger ausfallen. Das
möchte ich an dieser Stelle auch dazu sagen.
GR Mag. Anzengruber, Bsc: Das heißt,
die Rechnung liegt nicht vor und es ist so,
wie wir es vorher schon hatten. Da sind wir
erst im Rahmen der Bautätigkeiten draufgekommen, wie hoch die tatsächlichen Kosten
ausfallen. Es hat ein Controlling gegeben,
das über die Mehrkosten Bescheid wusste.
Das ist der politischen Seite nicht transparent gemacht worden!
Wenn wir das wollen, wird der vorliegende
Beschlussvorschlag nicht ausreichen, damit
wir eine Rechnung anfordern können?
FD MMag. Tschurtschenthaler: Selbstverständlich kann die Gesellschafterin jederzeit
jede Rechnung anfordern.
GR Mag. Anzengruber, Bsc: Natürlich,
aber nur der Bürgermeister?
FD MMag. Tschurtschenthaler: Gemeinderat oder Stadtsenat können zum einen
Beschlüsse fassen, das zu tun. Zum anderen wird, glaube ich, Herr Bürgermeister,
wenn es vom Gemeinderat erwünscht ist,
eine Rechnung anfordern. Das war sicher
auch in letzter Zeit so üblich.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich habe noch zwei
Personen auf meiner Liste der RednerInnen. Ich würde vorschlagen, dass wir mit
ihnen die Fragerunde abschließen.
Danach können wir zur politischen Debatte
übergehen. Ich denke, es ist jetzt schon vieles klarer geworden.
GR Plach: Ing. Schretter hat signalisiert,
dass diese laufenden vierzehntägigen Updates abgeschlossen seien. Wenn ja, warum? Wenn nein, werden die Berichte solange erstellt, bis das Projekt abgeschlossen ist?
GR Onay: Danke nochmals für die Berichterstattung. Das zeigt schon einen neuen
Blickwinkel, der mich aber auch an eine andere Diskussion erinnert.
Ich denke, unter dem Strich, hat die Politik
am Beginn nicht den Mut gehabt, zu sagen,