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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.52

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zu attraktivieren. Im Prinzip können wir die
"Gratis-Öffis" an einem oder an fünf Tagen
bzw. immer wieder für eine Zielgruppe fordern, aber im Prinzip laufen wir im Kreis,
wenn wir nicht wissen, welche Schritte seitens der Regierung angedacht sind. Die
Verkehrsmittel sind auf jeden Fall für die
NutzerInnen zu verbessern.
Im Arbeitsübereinkommen ist dies festgelegt, allerdings stellt sich angesichts der
budgetären Situation die Frage, ob die Vereinbarungen noch umgesetzt werden. Gibt
es überhaupt noch so eine Initiative? Es
wäre toll, wenn wir endlich ein Gesamtpaket
vorgelegt bekommen.
Natürlich werde ich der Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zustimmen, wie
auch allen anderen Anträgen, die zur Attraktivierung der öffentlichen Verkehrsmittel beitragen bzw. eine Mobilitätswende einleiten.
GR Gasser: Ich bin GRin Mag.a Seidl sehr
dankbar, dass sie diesen Antrag gestellt
hat. Eine meiner ersten politischen Aktivitäten, die ich gesetzt habe, war das Einbringen einer Petition für billigere Semestertickets für Studierende. Damals habe ich
3.000 Unterschriften gesammelt und war
auch im Tiroler Landhaus eingeladen,
meine Sache dem zuständigen Petitionsausschuss vorzutragen. Auf Landesebene
haben sich die Dinge bewegt.
In der Stadt Innsbruck haben wir das Problem, dass das Semesterticket für die Studierenden sehr teuer ist. Der Preis liegt bei
€ 140,--. Das Ticket für das gesamte Land
Tirol kostet € 180,--. Im Vergleich ist recht
schnell ersichtlich, dass etwas nicht stimmt.
Das heißt, wer nur die öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt Innsbruck benützt,
zahlt eigentlich mehr.
Da die Anzahl der Hauptwohnsitze in der
Stadt Innsbruck sinkt, ist die Kombination
von Anreizen sehr gut. Andere Städte gehen auch diesen Weg. Wenn man den
Hauptwohnsitz in Wien hat, kostet das Semesterticket € 75,--, ansonsten € 150,--,
also praktisch den halben Preis. Dieser
Schritt würde die Studierenden anregen,
den Hauptwohnsitz in die Stadt Innsbruck
zu verlegen. Warum gehen die Hauptwohnsitze in der Stadt Innsbruck zurück? Weil es
nicht mehr ab dem ersten Tag der Anmeldung die Mietzinsbeihilfe gibt! Daher sehen
GR-Sitzung 29.01.2020

viele keine Veranlassung, eine Ummeldung
vorzunehmen.
Mit den Einnahmen, die wir durch die zusätzlichen Hauptwohnsitze lukrieren, können wir den Entfall der Mittel bei den öffentlichen Verkehrsmitteln auffangen.
Da wir heute noch viele derartige Anträge
behandeln, gebe ich schon zu bedenken,
dass deren Umsetzung die Stadt Millionen
Euro kosten wird. Wenn ein Antrag begehrt,
dass Kinder bis 16 Jahre kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel benützen können,
klingt das toll, aber das bedeutet, dass die
Einnahmen, die wir vom Familienlastenausgleich bekommen, entfallen. Es ist dann
kein SchülerInnenfreifahrtticket notwendig,
weil jede/r kostenlos fährt. Da diese Einnahmen dann entfallen, wage ich zu bezweifeln,
dass diese Variante umgesetzt werden
kann.
Ich spreche mich auch für die Zuweisung
des Antrages an den Stadtsenat aus.
GR Mayer: Wir begrüßen diese Initiative
von GRin Mag.a Seidl. Auch wie GR Onay
bereits ausgeführt hat, sprechen wir uns für
jede Maßnahme, die zur Attraktivierung der
öffentlichen Verkehrsmittel beiträgt, aus. Wir
werden auch bei den noch zu behandelnden Anträgen unsere Zustimmung geben.
Allerdings würden wir uns bei dem Antrag
zu Tagesordnungspunkt 33.16 weitreichendere Maßnahmen vorstellen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Natürlich
spreche ich mich auch für die Zuweisung
des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung aus. Ich möchte aber
vorausschicken, dass heute bei vielen Tagesordnungspunkten die Gratis-Benützung
der öffentlichen Verkehrsmittel gefordert
wurde, die alle keinen Bedeckungsvorschlag haben. Die Umsetzung der Anträge
würde Millionen kosten und ich wage zu bezweifeln, dass diese zur Attraktivierung des
öffentlichen Verkehrs beitragen werden.
Unabhängig davon, wie der Herr Bürgermeister dann mit diesen Anträgen verfahren
wird, kündige ich hier im Gemeinderat an,
dass ich Euch mit dem Thema der kostenlosen Zurverfügungstellung der öffentlichen
Verkehrsmittel und dessen Auswirkungen,
nicht nur auf die Finanzen, sondern vor allen Dingen auch auf den öffentlichen Verkehr behelligen werde.