Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf
- S.53
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 47 -
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Das Thema des
Gratistickets für Studierende ist ja nichts
Neues. Die Möglichkeit, das Jahresticket zu
verbilligen, ist etwas, das man in vielen Bereichen umsetzen könnte. Wir haben gerade in unserer Fraktion diskutiert, dass
man auch die Gruppe der 40- bis 50-Jährigen gratis mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren lassen kann. Oder man zieht
jene Gruppe der über 80-Jährigen heran.
Diese Gruppenbildung mit den Vergünstigungen ist erstens systemfremd und zweitens eigentlich nicht in der Zielrichtung,
dass man auf jene Bedürfnisse eingeht, die
abgefragt werden.
Es gibt diesbezüglich bereits in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Modelle und
dazu hat es bei uns auch schon intensive
Gespräche mit der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) sowie der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) gegeben. Ein ähnlicher Aufbau, wie
jetzt das so genannte Tourismusticket funktioniert, ist angedacht. Alle sind dabei umfasst, egal, ob sie vom Ticket Gebrauch machen oder nicht. Damit würde, wenn ich es
richtig im Kopf habe, das Ticket im Semester zirka € 30,-- für alle StudentInnen kosten. Der ÖH-Beitrag würde erhöht werden,
allerdings ist dazu seitens der Studierenden
eine Zustimmung von den oberen Gremien
notwendig. Dieser Schritt war bislang nicht
zu erreichen.
Vielleicht ist in einer neuen Funktionsperiode der ÖH diese Änderung möglich. Das
wäre eine Basis, damit wir endlich erreichen
könnten, dass das Ticket für die Studierenden gleich wie jenes für die TouristInnen
funktioniert. Hier ist es ja so, dass jede/r,
die/der eine erhöhte Aufenthaltsabgabe
zahlt, auch fahren kann. 90 % der Betroffenen werden dieses Ticket gar nicht nutzen,
aber der Vorteil ist, dass es für alle einen
niederen Preis hat.
Das System wäre auch bei den Studierenden anwendbar, das heißt, dass im Semester vielleicht € 18,-- oder € 23,--, je nach Berechnungsmethode, fällig werden. Mit der
Einzahlung des ÖH-Beitrages kann dann
auch das Ticket für die öffentlichen Verkehrsmittel genützt werden. Das ist die einzig sinnvolle Möglichkeit.
GR-Sitzung 29.01.2020
Ich bitte, nicht irgendwelche Vorschläge bei
der IVB einzubringen, dass es nur jene Studierende treffen soll, die einen Hauptwohnsitz in Innsbruck vorweisen können. Vielmehr ist eine systematische Lösung herbeizuführen. Die von mir geschilderte Variante
ist meiner Meinung nach eine zukunftsweisende Lösung, die auch bei den TouristInnen funktioniert. Auch die ÖH sieht, dass so
eine Lösung praktikabel wäre und angenommen wird. Das wäre ein Mehrwert für
alle, der angenommen wird. Außerdem ist
zu bedenken, dass viele Studierende mit
dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind.
In diese Richtung sind meiner Ansicht nach
die Verhandlungen zu führen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Seidl in der Sitzung des
Gemeinderates am 12.12.2019 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
34.4
GfGR/273/2019
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Gruppenticket für bis zu fünf Personen
(GRin Mag.a Seidl)
GRin Mag.a Seidl: Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl hat bereits ausgeführt, dass
heute einige Anträge hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs behandelt werden. Jede/r
hat meinen Antrag gelesen. Es wäre generell ratsam, dass wir die Struktur der Tickets
nochmal überarbeiten. Vielleicht gibt es Verbesserungsmöglichkeiten etc.
Mein Antrag zielt genau in diese Richtung
ab. Daher ersuche ich,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Es wäre schön, wenn wir über die Struktur
der Tickets bei der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) nochmal diskutieren könnten. Ich weiß, dass das
regelmäßig passiert, aber es gibt trotzdem
Bedarf über die Mobilität zu sprechen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Seidl in der Sitzung des
Gemeinderates am 12.12.2019 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.