Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf

- S.111

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- 323 -

Innsbruck gilt als internationale Sportstadt,
die jährlich neben Großevents, wie die Radoder die Kletter WM, hunderttausende TouristInnen begrüßt. Der öffentliche Verkehr
muss also gleichermaßen für unsere Gäste
wie auch unsere BürgerInnen attraktiv und
für ein internationales Publikum ausgerichtet sein.

unabhängig davon, ob die betreffenden
Tätigkeiten durch Bedienstete des
Stadtmagistrats oder andere Personen
vollzogen werden.
2.

Herr Bürgermeister wird beauftragt, die
städtischen GesellschaftsvertreterInnen
bzw. AufsichtsrätInnen in Unternehmen
bzw. Organisationen, an denen die
Stadt Innsbruck zu mindestens 50 %
beteiligt ist, anzuweisen, dafür zu sorgen, dass der Einsatz sogenannter
Laubbläser und Laubsauger auf dem
Territorium der Landeshauptstadt Innsbruck hinsichtlich der Pflege von Verkehrs- und Grünflächen im Eigentum
der jeweiligen Unternehmen bzw. Organisationen künftig unterbleibt, unabhängig davon, ob die betreffenden Tätigkeiten durch Bedienstete des Stadtmagistrats, Bedienstete von Unternehmen mit städtischer Beteiligung oder
andere Personen vollzogen werden.
Dies betrifft insbesondere Wohnanlagen.

3.

Die zuständigen Dienststellen des
Stadtmagistrats werden beauftragt, die
rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich
eines völligen Verbots des Einsatzes
der in den Punkten 1. und 2. genannten
Geräte auf dem Territorium der Landeshauptstadt Innsbruck zu prüfen und
dem Gemeinderat einen Bericht darüber sowie gegebenenfalls den Entwurf
einer diesbezüglichen städtischen Verordnung bis zum 15.08.2018 zu übermitteln.

Für eine/n TouristIn, die/der z. B. vom Flughafen kommt und gerne in eine andere Linie
umsteigen möchte, ist es ohne Haltestellen
zu zählen praktisch unmöglich herauszufinden, wann und wo er/sie umsteigen muss.
Das geht InnsbruckerInnen, die selten die
"Öffis" nutzen oder eine Linienänderung
nicht im Kopf haben, genauso.
Damit InnsbruckerInnen, die selten mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind,
vom Auto auf die regelmäßige IVB Nutzung
umsteigen, müssen wir es ihnen so leicht
wie möglich machen. In Innsbruck tun wir
aktuell aber oft das Gegenteil. Um Barrierefreiheit herzustellen, wäre eine Umstiegsmöglichkeit als Ergänzung zur Haltestellenerwähnung zudem ein weiterer wichtiger
Schritt.
Mit einer verbesserten Kommunikation in
den Bus- und Bahnlinien über Ansagen welche zu den Haltestellen die Umstiegsmöglichkeiten nennen, sowie informative Aushänge an den Haltestellen selbst und in den
Verkehrsmitteln, welche ebenfalls die Umstiegsmöglichkeiten kommunizieren (Beispiel Wien oder München), würden wir die
Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln
vielen "MobilitätsteilnehmerInnen" oft erleichtern.
32.8

GfGR/57/2018
Stadt Innsbruck, Verbot von Laubbläsern und -saugern
(GRin Grégoire)

GRin Grégoire: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

Der Einsatz sogenannter Laubbläser
und Laubsauger wird auf dem Territorium der Landeshauptstadt Innsbruck
hinsichtlich der Pflege stadteigener
bzw. von der Stadt Innsbruck betreuter
Verkehrs- und Grünflächen verboten,

GR-Sitzung 14.06.2018

Grégoire, Dengg, Denz, Federspiel, Kunst,
Kurz, Lassenberger und Schmidt, alle eigenhändig
Wie in den vergangenen Jahren vielfach
festgestellt wurde, ist der Einsatz von sogenannten Laubbläsern/Laubsaugern sowohl
hinsichtlich der Immissionen (Lärm, Feinstaub, bei Geräten mit Verbrennungsmotoren auch Schadstoffausstoß) als auch im
Hinblick auf die Bodengüte (Vernichtung
von Kleinlebewesen) schädlich.
Unter anderem berichtet das Portal "Kommunalwirtschaft.eu", am 27.10.2017 unter
dem Titel "Lästiger Lärm durch Laubbläser
und Laubsauger" wie folgt: