Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf

- S.10

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gestellt. Ebenso hat die Abteilung die Vermögensrechnung 2014 zum Stichtag
31.12.2014 und den Beteiligungsbericht 2014 (Zl. IV-606/2015) erstellt. Dieser
enthält die Daten aus den Jahresabschlüssen 2013 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) der einzelnen Unternehmen. Er ist im
Sinne § 17 Abs. 2 Z 13 VRV ebenfalls beigelegt.
Gelegenheit zur Einsicht in alle Rechenwerke hat zwischen 04.05.2015 und 18.05.2015
bestanden. Die Auflage haben wir durch
Anschlag an der Amtstafel kundgemacht.
Die Jahresrechnung 2014 weist für den ordentlichen Haushalt ein Anordnungssoll bei
den Einnahmen von € 347.722.703,46, bei
den Ausgaben von € 347.691.074,87 auf.
Damit ergibt sich ein Sollüberschuss von
€ 31.628,59. Die Detailrechnungsergebnisse lesen Sie bitte in der Jahresrechnung
nach. Diese haben alle Mitglieder des Gemeinderates erhalten. Das Rechnungsergebnis wird nach den haushaltsrechtlichen
Vorschriften im Rechnungsjahr 2016 abgewickelt.
Wir bitten Frau Bürgermeisterin laut § 73
Innsbrucker Stadtrecht (IStR), die Jahresrechnung 2014, die Vermögensrechnung 2014 und den Beteiligungsbericht 2014 der Kontrollabteilung zur Vorprüfung zuzuweisen. Diese Unterlagen werden
in der Folge dem gemeinderätlichen Kontrollausschuss zur Prüfung und Antragstellung vorgelegt.
Freundliche Grüße
Dr. Thomas Pühringer
Finanzdirektor."
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
genommen.
11.

Aktuelle Stunde zum Thema "Konjunkturmotor Innsbruck: Stadt ist
verlässlicher Partner der Wirtschaft" (Themenauswahl durch FI)

GR Dr. Stemeseder: Ich freue mich, dass
ich bei diesem hochanspruchsvollen und
fesselnden Thema beginnen kann.
Unternehmenskultur und Unternehmensfortschreiten hat etwas mit Liquidität zu tun.
Ihr werdet sagen, dass ich jetzt wieder damit beginne. Ich mache jetzt einen Ausflug.
GR-Sitzung 18.06.2015

Was machen die anderen im Hinblick auf
das, was LRin Zoller-Frischauf gesagt hat?
Die Wiener tun etwas, wir tun nichts. Das
war im Jahre 2007. Ja, die Wiener tun etwas. Sie beschließen z. B. ein Unternehmensliquiditätsgesetz und denken dabei an
die österreichische Großindustrie. Man zerbricht sich die Köpfe, ob Unternehmen mehr
als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, einen Umsatz von über € 2 Mio. oder eine Bilanzsumme über € 45 Mio. haben. Das ist
alles sehr wichtig, da die Banken Angst vor
dem sogenannten Klumpenrisiko haben,
wenn sie finanzieren möchten. Das Klumpenrisiko kann man von den Banken aus
steuern, indem man es auf mehrere aufteilt.
Es bleibt dann von den Banken, technisch
gesprochen, statt dem Klumpenrisiko das
"Lumpenrisiko". Man bekommt es nicht
ganz in den Griff, auch wenn man sich Gedanken macht, wie man sonst finanziert. Ich
darf zwar, als authentisch Betroffener,
Crowdfunding nicht zu laut sagen, aber es
gibt vom Bund ein Alternativfinanzierungsgesetz, wo es genau darum geht.
Der Grund ist, dass die Wiener auch gesehen haben, dass die Banken nichts machen. Dabei hat die Landesrätin recht. Was
machen wir? Zumindest machen wir jetzt
ein Gesetz und regeln, damit sich dazu die
Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK)
über den Anlegerschutz äußern kann. Dabei
hört man dann wieder, dass die Prospektpflicht gestaffelt und alles hochdifferenziert
geregelt wird. Dr. Matznetter von der SPÖ
sagt dann, dass die Plattformen über das
Crowdfunding gute Berater sind und ihr Geschäft verstehen. Es ist daher sinnvoll, dass
man das Crowdfunding in die Hand von
Profis gibt.
(GRin Mag.a Schwarzl: Wie Ihr.)
Wie gesagt, ich habe mich hier mehrmals
angeboten. Deshalb kann ich auch nichts
darüber sagen, ob die Stadt ein verlässlicher Partner ist, denn sie hat noch nie etwas mit mir gemacht.
Ich habe hier den Bericht von DOWAS. Ich
war dort einmal Mitarbeiter und habe auch
meine Diplomarbeit über das Sozialhilferecht geschrieben. Das habe ich bereits
mehrmals gesagt. Man kann resümieren,
was sich in den letzten Jahren verändert
hat. Es ist alles gleich geblieben. Im Sozialhilferecht hat sich bis auf das, dass man ei-