Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf
- S.34
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habe meine Beobachtungen angestellt und
möchte mich an dieser Stelle bei
GR Wallasch bedanken. Er hat diese Verordnung mit seinem Antrag an den Gemeinderat ins Rollen gebracht.
Ich konnte in den letzten Wochen und Monaten beobachten, dass das Rauchen am
Spielplatz schon ein Problem ist. Es betrifft
den Bereich der Sandkästen und der Bänke, die daneben stehen. Dort wird geraucht.
Es gibt eigentlich auch ein Alkoholverbot.
Es wird trotzdem oft Alkohol konsumiert.
Wobei da noch nie jemand begonnen hat,
zu randalieren, wenn ich dort war.
Es stellt sich die Frage, für wen diese Spielplätze sind? Sie sind natürlich für Kinder da
und wir als Erwachsene sollten ein Vorbild
sein. Deshalb glaube ich, diese Verordnung
ist der richtige Schritt in die richtige Richtung und wir sollten sie heute so beschließen.
Zur Aufhebung der Altersgrenze: Es kommt
ja immer der Vorwurf, dass wir alles regulieren, alles verbieten wollen. Wenn wir jetzt
eine Regelung aufheben, dann passt es
auch nicht. Deshalb werden wir diesem Abänderungsantrag nicht zustimmen, sehr
wohl aber der Verordnung!
Nochmals abschließend ein großer Dank an
GR Wallasch und alle MitarbeiterInnen, die
die Verordnung vorbereitet haben.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich kann von
mir nicht behaupten, dass ich eine leidenschaftliche Nichtraucherin bin, wie es leidenschaftliche RaucherInnen gibt. Ich bin
einfach eine Nichtraucherin, und das schon
fast mein ganzes Leben lang! Ich habe nur
einmal für drei Monate geraucht. Das Nichtrauchen gehört zu mir dazu, wie das Aufstehen am Morgen und das Schlafengehen
am Abend.
Im Klub ist es uns ähnlich ergangen wie Dir,
GR Mag. Abwerzger. Wir haben uns sehr
lange mit dem Thema des Rauchverbots
auf Spielplätzen befasst, obwohl es ja wirklich ein kleines Thema ist. Was uns sehr
nachdenklich gemacht hat, das ist die Tatsache, dass es für den öffentlichen Raum
ein weiteres Verbot gibt.
Dieser Gemeinderat hat in letzter Zeit so
viele Verbote für den öffentlichen Raum erlassen. Ich habe mir dabei gedacht: Schon
GR-Sitzung 18.06.2015
wieder eine zusätzliche Maßnahme, die die
Nutzung des öffentlichen Raums - in dem
Fall für Erwachsene - einschränkt. Das war
eine der Überlegungen. Ich bedanke mich
sehr für die Vorlage. Sie führt sehr genau
aus, welche gesetzlichen Möglichkeiten es
überhaupt zur Erlassung dieser ortspolizeilichen Verordnung gibt.
Da ist ganz klar, dass der Zweck einer solchen Verordnung die Beseitigung von Missständen ist, die das Gemeinschaftsleben
stören. Deren Beseitigung liegt aber im Aufgabenbereich von Landes- oder Bundesgesetzgebung. Das heißt, was den Einfluss
auf die Gesundheit oder solche Dinge betrifft, ist die Stadt Innsbruck im Großen, in
der Vorbildwirkung gar nicht zuständig. Das
ist auf Bundesebene zu beschließen.
Sehr wohl, sagt der Verfassungsdienst, ist
auf Spielplätzen die Bekämpfung von Gesundheitsgefahren möglich. Es gibt da natürlich eine Gefährdung von Kindern und
auch Erwachsenen, wenn sie Tabak zu sich
nehmen. Die Gefahr ist allerdings nicht so
groß. Dieses Gerücht muss man auch einmal ein wenig eindämmen. Ich habe mich
mit Studien des schweizerischen Instituts
Tox Info Suisse befasst und auch in
Deutschland habe ich das Thema gegoogelt.
Schwere Vergiftungen kommen also wirklich
nur dann in Frage, wenn Kinder sehr viel
Tabak zu sich nehmen. Das kann man mit
Stummeln fast nicht erreichen, denn da
müsste man mehrere Zigaretten essen. Das
passiert auf Spielplätzen in der Regel eher
nicht. Es gibt aber Vergiftungserscheinungen, wenn Kinder ein oder zwei Zigarettenstummel essen. Das sind leichtere Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Übelkeit, Schwitzen, Tachykardie. Solche Dinge
gibt es schon. Die Beschäftigung mit diesen
Studien hat uns dann schon zum Nachdenken gebracht. Wir haben uns gefragt: Wollen wir es wirklich riskieren, dass Kinder
dem ausgeliefert sind?
Es wird mit dieser Verordnung natürlich
nicht verhindert, dass nach wie vor in unbeobachteten Momenten - da wird es viele davon geben, weil nicht überall jemand von
der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)
stehen kann - dort geraucht und die Zigarettenstummel im Bereich der Sandkiste liegengelassen werden. Das werden wir nicht