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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf

- S.54

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- 393 -

sem Thema eine fortlaufende Übereinstimmung zwischen Ihnen und GR Mag. Kogler
gibt, der schon seine Wortmeldung angekündigt hat.
GR Mag. Kogler: Ja, das ist richtig. Ich
kann GR Kritzinger vollinhaltlich zustimmen.
Zudem darf ich auf die Stellungnahme des
Stadtpolizeikommandos verweisen, das die
Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem
Teilabschnitt als "Insellösung" bezeichnet.
Ich hoffe, dass viele RadfahrerInnen in Zukunft auch den Radführerschein machen
werden. Wenn man in der Speckbacherstraße halbwegs regelkonform fährt und die
Rechtsregel beachtet, dann braucht man
keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
30 km/h! Das kommt einer Entmündigung
der VerkehrsteilnehmerInnen gleich. Daher
ist dieser Antrag vollkommen sinnlos.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ,
PIRAT, Tiroler Seniorenbund und GR
Mag Kogler, 9 Stimmen):
Die Verkehrsmaßnahme wird laut Beilage
genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 03.06.2015:
24.

Maglbk/1570/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B48, Arzl, Bereich Schusterbergweg 40 und
40 a bis c (als Änderung der Bebauungspläne Nr. AL - B20,
Nr. AL - B20/1 und Nr. AL - B20/4),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG
2011

Der Antrag wird von der Tagesordnung abgesetzt.

GR-Sitzung 18.06.2015

25.

Maglbk/8699/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B10, Hötting
West, Bereich östlich des Sportplatzes zwischen Viktor-FranzHess-Straße, Franz-Baumann-Weg
und Lohbach (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. 23/w und
Nr. 23/w1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011, 2. Entwurf

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
03.06.2015:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HW - B10, Hötting West, Bereich östlich
des Sportplatzes zwischen Viktor-FranzHess-Straße, Franz-Baumann-Weg und
Lohbach (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 23/w und Nr. 23/w1), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.