Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf
- S.65
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Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in den
Ausschreibungsunterlagen, welche Grundlage des nachfolgenden zivilrechtlichen Vertrages mit der BestbieterIn sind, beispielsweise Pönalen und Ähnliches für den Fall
der nicht vertragskonformen Leistungserbringung vorzusehen.
Im Konkreten teilt die ISD mit:
"Die Einschätzung, inwieweit die Bieterin/der
Bieter "greifbar" ist, wurde im Kriterium Vertrieb angesprochen und zwar nicht nur in
rechtlicher Hinsicht, sondern auch in Fragen
der Servicierung. Nachdem mit zwei der
Bieter (unter anderem dem siegreichen) bereits in mehreren Einrichtungen gut und völlig problemfrei zusammengearbeitet wird
und die Fa. LIGAMED als dritter Bieter aufgrund der geographischen Nähe einen "Vertrauensvorschuss" bekam, wurden alle Unternehmen gleich bewertet. Dies, obwohl
die ISD mit LIGAMED noch keine Erfahrungen gesammelt hatten und zudem die erste
vorgelegte Referenzliste zumindest in Teilen nicht den Tatsachen entsprach.
Die "rechtliche Greifbarkeit" bei Unternehmen mit Firmensitz in Österreich setzen wir
voraus. Bezüglich "wirtschaftlicher Greifbarkeit" sieht das Vergaberecht diverse Hilfsmittel vor (Kaution, Deckungsrücklass, Haftungsrücklass, Bonitätsprüfung….)."
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 7 Stunden.
Die schriftliche Anfragebeantwortung des
Büros des Magistratsdirektors vom
15.06.2015 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
32.
Einbringung von Anfragen
32.1
MagIbk/8123/MD-POL/14
Stadtmagistrat Innsbruck, Gesundheitsrisiken für MitarbeiterInnen im Zuge der Betreuung von
AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörigen (GRin Dengg)
GRin Dengg: Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgende Anfrage:
In einem internen, auf elektronischem Weg
ergangenen Schreiben vom 09.06.2015
führt eine Bedienstete der mittleren Ebene
im Stadtmagistrat betreffend die Unterbringung von AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörigen mit unklarem Aufenthaltsstatus
im Verantwortungsbereich der Stadt Innsbruck in tiefer und ernster Besorgnis Folgendes aus:
"(…) Dass die Flüchtlinge aber mit schweren
Erkrankungen und vielleicht noch mit vielen
Infekten oder anderen Erkrankungen, die
bis dato aufgrund der Inkubationszeit noch
gar nicht ausgebrochen sind, infiziert sein
könnten, hat wohl niemanden interessiert
und so war man in Wahrheit auf derartige
Situationen nicht einmal vorbereitet. Dass
auf der Hungerburg noch dazu ein Fall von
offener Tuberkulose (TBC) ausbrach, löste
wohl auch Unsicherheit und Angst bei den
MitarbeiterInnen aus, obwohl sich niemand
an uns gewandt hat. Aus der Situation so
ein Geheimnis zu machen, ruft bei mir großes Unbehagen hervor. Warum bei der
Personalvertretung (PV) um Überstunden
angesucht wird, die eigentliche Situation,
mit der die Belegschaft konfrontiert ist, aber
gar nicht einmal angesprochen wird, ist mir
ein Rätsel.
So habe ich am Nachmittag selbst meine
Recherchen durchgeführt zum Schutz unserer MitarbeiterInnen, die tagelang nicht einmal informiert, geschweige denn auf die Situation eingeschult wurden.
Vielleicht möge man beachten, dass unsere
MitarbeiterInnen (die Familien, auch Kinder
haben und sich vor Infektionen fürchten) der
Situation völlig ausgeliefert waren, nicht
über Schutzmaßnahmen aufgeklärt wurden
und ich auch noch nicht sagen kann, welche
davon schon umgesetzt sind. (...) Ich habe
mich in diesem Zusammenhang selbstver-
GR-Sitzung 18.06.2015