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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf

- S.68

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- 407 -

b) Erscheint es Ihnen angebracht, auf
sachliche Eingaben städtischer Bediensteter mit Zynismus und Häme
zu reagieren und entspricht ein solcher Tonfall Ihrer Vorstellung eines
wertschätzenden Umgangs innerhalb des Stadtmagistrats?
7. a) Nachdem der Oberste Gerichtshof
(OGH) unter anderem in seiner
Entscheidung 1Ob35/87 den
Rechtssatz festhält, dass die im privaten Arbeitsvertragsrecht im §
1157 ABGB und zahlreichen sondergesetzlichen Vorschriften enthaltenen Normen zugunsten der
DienstnehmerIn bestehende Fürsorgepflicht auch die öffentlichrechtliche DienstgeberIn trifft, stellt
sich folgende Frage:
Ist Ihnen bewusst, dass die Fürsorgepflicht der DienstgeberIn durch
die Stadt Innsbruck im Zusammenhang mit den im Zuge der Unterbringung von AsylwerberInnen und
Drittstaatsangehörigen mit unklarem Aufenthaltsstatus nicht erfolgten medizinischen Untersuchungen,
Informationen und Präventionsmaßnahmen hinsichtlich gesundheitlicher Risiken mutmaßlich verletzt wurde?
b) Falls ja, warum wurde eine solche
Verletzung der Fürsorgepflicht der
DienstgeberIn billigend in Kauf genommen?
c) Falls nein, mit welcher Begründung
gehen Sie davon aus, dass eine
Verletzung der Fürsorgepflicht nicht
erfolgt ist?
8. a) Sind Entschädigungsleistungen der
Stadt Innsbruck für den Fall gesundheitlicher Schädigungen der in
der Betreuung eingesetzten städtischen MitarbeiterInnen und HelferInnen durch von den angeführten
AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörigen mit unklarem Aufenthaltsstatus übertragene Krankheiten vorgesehen?
b) Falls ja, um welche Leistungen
handelt es sich und welche finanzi-

GR-Sitzung 18.06.2015

ellen Mittel sind dafür im laufenden
Budget vorgesehen?
c) Falls nein, warum sind solche Leistungen nicht vorgesehen?
Dengg, Mag. Abwerzger, Federspiel,
Gregoire, Haager und Mag. Dr. Überbacher,
alle eigenhändig
33.

Einbringung von Anträgen

33.1

I-OEF 52/2015
Sillmündung, Promenade im Bereich Tiflisbrücke, Errichtung zusätzlicher Liegebänke (GR Buchacher)

GR Buchacher: Gemeinsam mit meinen
Mitunterzeichnerinnen stelle ich folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständigen städtischen Stellen werden
damit beauftragt, zusätzliche Liegebänke im
Bereich der Tiflisbrücke/Sillmündung direkt
an der Promenade zu errichten.
Buchacher, Eberl, Blaser-Hajnal, MA,
Dr.in Pokorny-Reitter, Reisecker und
Mag.a Yildirim, alle eigenhändig
Besonders an schönen Sommertagen nutzen viele InnsbruckerInnen die Gelegenheit,
sich an den Naherholungsraum der Tiflisbrücke an der Sillmündung zu begeben. Die
dort befindlichen modernen Liegebänke
sind heiß begehrt von Jung und Alt und
deswegen auch sehr oft zur Gänze belegt.
Familien, Jugendliche, StudentInnen, ArbeitnehmerInnen, aber auch BesucherInnen
sowie BewohnerInnen des naheliegenden
Altenwohnheimes kommen gerne zu den
Liegebänken bei der Sillmündung.
Die Errichtung weiterer Liegebänke wäre
räumlich im nahen Umkreis möglich und
würde der Bevölkerung Ausgleich verschaffen und gleichzeitig den Naherholungsraum
an der Promenade im Innsbrucker Stadtteil
Reichenau enorm aufwerten.