Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf
- S.70
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33.4
I-OEF 55/2015
33.5
Fitnessmeile entlang von Inn- und
Sillufer (GR Mag. Jahn)
GR Mag. Jahn: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Auf Basis des vorliegenden Konzeptes zur
"Urbanen Forstmeile" der Jungen Volkspartei Innsbruck soll entlang des Inns sowie der
Sill eine Fitnessmeile entwickelt werden.
Die zuständigen Dienststellen im Stadtmagistrat werden beauftragt, das Konzept zu
prüfen und allenfalls zu adaptieren.
Die Bedeckung erfolgt durch Berücksichtigung an geeigneter Stelle im Bereich Sport
und/oder Park- und Grünanlagen in den
entsprechenden Jahresvoranschlägen der
Landeshauptstadt Innsbruck.
Mag. Jahn, Appler, Gruber, Hitzl, Mag. Kogler, DIin Sprenger und MMag.a TrawegerRavanelli, alle eigenhändig
Innsbruck als Sport- und Olympiastadt ist
eine weltweit anerkannte Marke und verfügt
über hervorragende Sportstätten. Jedoch
mussten wir feststellen, dass gerade unsere
Flüsse als Naherholungsgebiete und in
zentraler Lage attraktiver für Sport und Freizeit genutzt werden könnten. Aus diesem
Grund hat die Junge Volkspartei Innsbruck
ein Konzept für eine urbane Forstmeile entwickelt, welche eine geführte und mit Trainingsgeräten unterstützte Fitnessmeile darstellt.
Diese soll in ihrer maximalen Ausweitung
von der Sieglanger Brücke bis zur Kettenbrücke, entlang der Erzherzog-EugenStraße an die Sill angeschlossen, bis zur
ehemaligen Forstmeile im Olympischen
Dorf führen. Weitere Details finden sich im
vorliegenden Konzept.
I-OEF 56/2015
Leinenzwang für Hunde in den
südlich gelegenen Wäldern des
Stadtgebietes (GR Abenthum)
GR Abenthum: Gemeinsam mit meinen
MitunterzeichnerInnen stelle ich folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Von den zuständigen Stellen des Stadtmagistrats Innsbruck soll eine Verordnung vorbereitet werden, die einen Leinenzwang in
den südlichen Wäldern des Gemeindegebietes - insbesondere in Vill, Igls, Wiltenberg und Amras - festlegt.
Abenthum, Keuschnigg, Mag. Krackl,
Dr.in Moser, Springer, Mag. Stoll und Wallasch, alle eigenhändig
Der Leinenzwang auf der Nordkette hat eine
große Verbesserung für die Landwirtschaft
gebracht. Durch ähnliche Bestimmungen in
den südlichen Nachbargemeinden von Innsbruck weichen viele HundebesitzerInnen in
diesen Gebieten auf die Wälder des Innsbrucker Stadtgebietes aus. Dies stellt vor
allem die Jägerschaft vor große Schwierigkeiten. Durch die Einführung einer Leinenpflicht für Hunde in den Wäldern im südlichen Teil des Stadtgebietes werden erholungssuchende Mitmenschen nicht durch
umherspringende Hunde beeinträchtigt und
wildlebende Tiere in ihren Ruheräumen
nicht gestört, gehetzt oder - wie in letzter
Zeit schon mehrmals vorgekommen - sogar
getötet.
34.
Einbringung eines Antrags gemäß
§ 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR)
34.1
I-OEF 51/2015
Stadt Innsbruck, Fürsorgemaßnahmen im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung (GR Hitzl)
GR Hitzl: Ich stelle gemeinsam mit meinen
MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin als Personalreferentin
wird aufgefordert, unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen in die Wege zu leiten,
um insbesondere den Gesundheitsschutz
aller MitarbeiterInnen des Stadtmagistrates
GR-Sitzung 18.06.2015