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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf

- S.78

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(zu Punkt 15.)

Anlage 2

Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom ... ,
mit der die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen geändert wird
(Beschluss des Gemeinderates vom .. . )

Art. I

Die Verordnung zum Schutze der städtischen Parkanlagen (Gemeinderatsbeschluss vom
02.04.1970 in der Fassung der Beschlüsse vom 23.06.1976, 26.02.1987, 21 .10.1999,
23.05.2001 , 30.03.2006, 30.09.2008, 18.06.2009 und vom 14.04.2011 ) wird wie folgt geändert:

1)

Die Promulgationsklausel hat zu lauten:
"Gemäß § 19 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBI. Nr. 53,
zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 76/2014 sowie gemäß § 6a Abs . 2 des LandesPolizeigesetzes, LGBI. Nr. 60/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. 1/2014, wird
verordnet: "

2)

In § 5 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt:
"Das Betreten der in den Anlagen 1 und 2 grün gekennzeichneten Hundeauslaufzonen mit
Hunden ist an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nur in der Zeit von 09:00 bis 22:00 Uhr
und an Werktagen nur in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr gestattet."

3)

In § 11 erster Satz werden die Wortfolge ,, 2. Halbsatz und Satz 3" durch die Wortfolge ,,2.
Halbsatz, Satz 3 und 4", das Zitat "LGBI. Nr. 53/1975 idF LGBI. Nr. 89/2006" durch das Zitat
"LGBI. Nr. 53/1975, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 76/2014" und der Betrag
,,€ 1.453,--" durch den Betrag ,,€ 2.000,--" ersetzt.

4)

In § 11 zweiter Satz wird das Zitat "LGBI. Nr. 60/1976 idf LGBI. Nr. 56/2007" durch das Zitat
"LGBI. Nr. 60/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBI. Nr. 1/2014" ersetzt.

Art. 11
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Für den Gemeinderat:

Die Bürgermeisterin e.h.