Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.37

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 377 -

ringer, die er als neuer Finanzdirektor erfasst, sondern auch auf jenen seiner Vorgänger Dr. Schmid und Dr. Hörnler.
Sie hatten die Vorgänge bereits erhoben.
So sind inzwischen doch einige Zahlen dabei, die uns durchaus zu denken geben
sollten.
Sie brauchen sich über diesen gesamten
"Datenfriedhof", den Sie hier sehen, keine
Gedanken zu machen. Ich werde zur Erklärung aber ein paar Jahre herausziehen.
Ich will Ihnen zeigen, wie ab dem Jahr 1989
bis heute ins Jahr 2014 verschiedene wesentliche Zahlungen von der Stadt Innsbruck bzw. vom Bund (für die Stadt Innsbruck) an das Land Tirol ergangen sind.
Ich ziehe einige der Finanzflüsse heraus,
damit Sie den wesentlichen Punkt sehen:
Ein Sprung von 72 % auf 39 %. Das möchte
ich präsentieren, weil das ein Wert ist, der
bald ins Bodenlose sinkt. Was das bedeutet, darf ich Ihnen nachher noch genauer
aufzeigen.
Die Zahlen haben wir aus den Jahren 1989,
1994, 2002, 2008 und dem Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für
das Rechnungsjahr 2014. Hier gibt es wesentliche Veränderungen.
Ich komme nun speziell zum Punkt, bei dem
es um den Anteil der Zuweisungen geht,
den das Land Tirol für die Stadt Innsbruck
vom Bund erhält. Davon bekamen wir früher
einmal einen Betrag von € 6 Mio. Das war
ein Anteil von 72 % im Jahre 1989. In der
Zwischenzeit sind es zwar € 9 Mio. Das
bedeutet aber, dass der Anteil auf 39 %
gefallen ist. Dies ist nicht sehr erfreulich, um
nicht zu sagen, es ist eine mittlere Katastrophe.
Von welchen Zahlen sprechen wir nun? Es
geht einmal um den Gemeindeausgleichsfonds (GAF). Die Grundlage dafür ist das
jeweils geltende Finanzausgleichsgesetz.
Die Mittel dienen der freien Ausschüttung
von Bedarfszulagen an die Gemeinden
durch das Land Tirol. Das bedeutet, es ist
auch immer eine Verhandlungssache, welche Mittel vom Land Tirol an die einzelnen
Gemeinden ausbezahlt werden.
Hier sehen wir eine Unterdeckung. Sie entsteht aus dem Unterschied zu den Beträgen
des Finanzausgleichs vom Bund an das
GR-Sitzung 22.05.2014

Land Tirol und denen des Landes Tirol an
die Stadt Innsbruck. Wir bezeichnen das als
"Vorweganteil". Finanzdirektor Dr. Pühringer
bezeichnet es als jenen Betrag, der auf der
Reise von der Johannesgasse in der Bundeshauptstadt Wien in die Stadt Innsbruck
zum Bozner Platz und dann in die MariaTheresien-Straße verloren geht.
Es gibt da die Landesumlage. Das ist alles
gesetzlich gedeckt, keine Frage. Wir haben
auch schon überlegt, was passiert, wenn wir
einfach die Überweisung nicht durchführen?
Aber das Land Tirol ist berechtigt, von der
Stadt Innsbruck - auch von anderen Gemeinden - einen Beitrag einzuheben. Durch
ein Bundesgesetz ist das Höchstausmaß
der Landesumlage festgesetzt. Es kann bis
zu 7,6 % von einem festgelegten Basiswert
sein. Der Satz für die Umlage liegt im Land
Tirol derzeit bei 7,46 %. Das heißt also, er
ist fast ausgereizt.
Die Bedarfszuweisung, die wir in der Spalte
elf sehen, ist eine individuelle und frei zu
vereinbarende Auszahlung an die Gemeinden. Rechts davon, in der roten Spalte, haben wir die Unterdeckung berechnet.
Das ist der Unterschiedsbetrag zwischen
dem einbehaltenen GAF-Vorweganteil und
dieser bezahlten Landesumlage. Bezahlt
deshalb, weil es ein Anteil ist, den wir wirklich aktiv aus dem Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das jeweilige Rechnungsjahr an das Land Tirol bezahlen. Es ist der Wert, von dem wir eigentlich
nie etwas sehen, der aber nach dem Finanzausgleichsgesetz dem Land Tirol für
die Stadt Innsbruck zusteht, weil sie gewisse Kriterien erfüllt.
Das ist der eine Punkt. Aus den Bedarfszuweisungen ergibt sich ein Minusbetrag. Diese € 9 Mio. seit dem Jahr 2008 werden bis
zum Jahr 2016 gleichbleiben. Das bedeutet,
in Bezug auf die EinwohnerInnen, dass die
InnsbruckerInnen mit € 213,45 pro Kopf,
positiv gesagt, zur Förderung der anderen
278 Gemeinden des Landes Tirol beitragen.
Wir haben die Jahre 1989, 1994, 2002,
2008 und den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2014 herausgezogen.
In der ersten Spalte sehen Sie die gesamten Mittel, die dem Land Tirol aus dem großen Topf des Bundes zur Ausschüttung an