Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.55

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 395 -

27.

berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

III 2195/2014
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. IN - B27, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Museumstraße Nrn. 20, 22, 24, 26 und
28, Meinhardstraße Nrn. 4, 6, 8
und 10 und Wilhelm-Greil-Straße
Nr. 7, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IN - B27 wurde im Gemeinderat am 27.02.2014 bereits mittels Doppelbeschluss beschlossen. Da während der
gesetzlichen Frist keine Stellungnahmen
eingegangen sind, ist der Beschluss wirksam.
Allerdings wurden im Bebauungsplanentwurf die besondere Bauweise mit der Anordnung und Gliederung der Gebäude sowie differenzierten Höhen festgelegt, jedoch
wurde im Betreff die Bezeichnung „ergänzender Bebauungsplan“ samt „Abs. 2“ des
§ 56 TROG 2011 und der entsprechende
Legendenteil vergessen.

2.

28.

Der Bebauungsplan und Ergänzende
Bebauungsplan Nr. IN - B27, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Museumstraße Nrn. 20, 22, 24, 26 und 28,
Meinhardstraße Nrn. 4, 6, 8 und 10 und
Wilhelm-Greil-Straße Nr. 7, wird gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011 beschlossen.
III 2197/2014
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. DH - B8, Dreiheiligen, Weinhartstraße Nr. 4 Ferrarischule (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. DH - B5 und
Nr. DH - B5/2), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der erforderliche Vertrag ist abgeschlossen.

Deshalb wird eine adaptierte Planbezeichnung und ersetzte Legende - die keine inhaltliche Änderung darstellen - zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Gleichzeitig
ist der frühere Beschluss aufzuheben.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt nach neuerlicher Diskussion dem Gemeinderat einstimmig:

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.05.2014:

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.05.2014:
1.

Der 2. Absatz des Beschlusses des
Gemeinderates vom 27.02.2014 wird
aufgehoben: Gleichzeitig wird gemäß
§ 66 TROG 2011 der Beschluss über
die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu

GR-Sitzung 22.05.2014

Beschluss (einstimmig):

Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. DH - B8, Dreiheiligen,
Weinhartstraße Nr. 4 - Ferrarischule (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. DH - B5
und Nr. DH - B5/2), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.