Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf

- S.58

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- 398 -

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Im Hinblick auf die derzeit nicht vorhandene
technische Infrastruktur für einen funktionierenden Einsatz von Parkzeitgeräten bzw.
Mobiltelefonparken im Zuge der Parkraumbewirtschaftung wird die per 05.05.2014
erfolgte Änderung der Parkraumbewirtschaftung im Innenstadtbereich rückgängig
gemacht und die weitere Implementierung
des "Parkraumkonzeptes neu" auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die Bürgermeisterin wird ersucht, am
21.06.2014, dem hundertsten Todestag der
ersten Friedensnobelpreisträgerin Bertha
von Suttner, als Symbol für das Streben
nach gesellschaftlichem Frieden und Toleranz, den ganzen Tag die Friedensfahne
vom Rathausgebäude zu hissen und ihre
historische Bedeutung zu unterstreichen.
Onay, eigenhändig

Bedeckungsvorschlag: Umschichtungen in
Vp. 1/640010-020200 und Vp. 2/920000856250.

32.

Behandlung eingebrachter dringender Anträge

Mag. Abwerzger, eigenhändig

32.1

I-OEF 56/2014

31.3

I-OEF 58/2014
Bertha von Suttner, 100. Todestag
der ersten Friedensnobelpreisträgerin, Fahnen vom Rathaus am
21.06.2014 (GR Onay)

GR Onay: Bertha von Suttner ist am
21.06.1914 in Wien gestorben. Sie war eine
österreichische Pazifistin, Friedensforscherin und Schriftstellerin und die erste Frau,
die mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde.
Sie ist eine der Figuren der österreichischen
Geschichte, auf die wir mit Stolz zurückschauen können. Weltweite Friedensbewegungen beziehen sich auf ihr Werk "Legt die
Waffen nieder", welches den Grundstein
einer internationalen pazifistischen Bewegung legte. Ihr Lebenswerk ist die Etablierung einer europäischen und internationalen
Friedensbewegung.
Recht auf Frieden, welches völkerrechtlich
einforderbar ist.
Es erscheint uns als angemessen, zu ihrem
hundertsten Todestag eine ehrenvolle Würdigung vorzunehmen - in Form einer Beflaggung des Rathauses mit einer symbolischen Friedensfahne.
Bertha von Suttner agierte für Frieden im
Vormärz des Ersten Weltkrieges, welchen
sie schon 1912 voraussah, und dessen Beginn sie nicht mehr miterlebte.
Ich stelle folgenden dringenden Antrag:

Enquete und Sondersitzung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck hinsichtlich einer
medizinisch indizierten Abgabe
von staatlich geprüften Drogen
(GR Ofer)
StR Wanker: Zur Geschäftsordnung! Der
dringende Antrag wurde nicht von vierzehn
MandatarInnen unterschrieben.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Muss ein
dringender Antrag denn vierzehn Unterschriften haben?
StR Wanker: Nein, aber es wird hier eine
Enquete verlangt.
GRin Duftner: Sie können sich vielleicht
daran erinnern, dass wir bei der Abstimmung über die Enquete zum Gender
Budgeting-Thema auch schon diese Diskussion hatten. Das Problem ist, dass gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ein Enquete-Antrag mit vierzehn Unterschriften einzubringen ist.
GR Grünbacher hat bei der Stadtrechtsreformkommission (StRRK), der ich nicht angehörte, damals so argumentiert, dass Enqueten eigentlich als Instrument der Opposition gedacht wären. Die Formulierung wäre
also so nicht passend. Daher wurde angeregt, über dieses Thema im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zu
diskutieren und den Wortlaut eventuell zu
überarbeiten. Aber so, wie es derzeit formuliert ist, muss ein Enquete-Antrag tatsächlich vierzehn Unterschriften aufweisen.
Hier liegt das nicht vor. GR Ofer hatte zunächst einen dringenden Antrag vorgelegt,

GR-Sitzung 22.05.2014