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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.25

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interessieren sich für Sport, andere für Kultur, oder das Traditionswesen. Ich glaube,
diese Bereiche sollten ebenfalls nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir brauchen dringend das gesellschaftliche Miteinander!
Weshalb spiegeln Studentenverbindungen
für uns nicht dieses offene Miteinander?
Weil sie nur für eine kleine Zielgruppe vorhanden sind. Ich habe nie verstanden, warum man Vereine fördert, die Jugendliche
entsprechend ausgrenzen.
Wir brauchen mehr Vereine, in welche alle
Jugendlichen stadtteilübergreifend Zugang
haben. Ich freue mich auf den heute zu fassenden Beschluss dieser mehrjährigen Verträge. (Beifall)
GR Eichhübl: Heute lautet das Thema der
Aktuellen Stunde "Innsbrucks Stadtteile und
Vereine: Vielfalt und Gemeinschaft im Mittelpunkt". Vielfalt ist das Stichwort.
Die Stadt Innsbruck ist vielfältig, bunt und
divers. Mit vielen Veranstaltungen in unserer alpin-urbanen Stadt erreichen wir zahlreiche Menschen, nicht nur hier, sondern in
der ganzen Welt. Die Stadt Innsbruck lebt
von diesen vielen unterschiedlichen Veranstaltungen, nicht nur aus wirtschaftlicher
Sicht, sondern sie bieten auch kulturellen
Mehrwert für diese Stadt und unsere Gesellschaft.
Diese Events bereichern uns tagtäglich und
beleben die Stadt. Vor allem Vereine und
Kollektive tragen viel zu deren Umsetzung
und Gelingen bei. Ohne unsere unzähligen
Vereine und insbesondere den Kulturschaffenden, die es in Innsbruck gibt, wäre das
nicht möglich. Sie bereichern tagtäglich mit
Leidenschaft unsere Stadt.
Ich möchte an dieser Stelle einen Dank an
alle Vereine und Menschen aussprechen,
die sich so stark einsetzen. Sie gestalten
die Stadt und bieten unserer Gesellschaft
einen großen Mehrwert. Diese errichten uns
ein schönes Zuhause. (Beifall)
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Willi.

GR-Sitzung 27.02.2025

11.

MagIbk/59795/IKT-V-SB/26
Stadtmagistrat Innsbruck, Beschaffung von Dienstleistungen
zur Härtung der städtischen ITUmgebung (gemäß § 29 Abs. 7
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 - Minderheitenvotum)

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
12.

Maglbk/89566/GAV-ABS/1
Stadtmagistrat Innsbruck, SchuldnerIn, Forderungsabschreibung

Bgm. Mag. Anzengruber, BSc referiert
den Antrag des Stadtsenates vom
05.02.2025:
Die gegen
, wohnhaft in
6020 Innsbruck,
bestehende Forderung aus Kommunalsteuer und Abgabennebenansprüchen in Höhe von gesamt € 161.504,60
wird gemäß § 235 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) durch Abschreibung gelöscht.
GRin Dengg: Ich weiß nicht, wie es Euch
damit geht, aber wir von der FPÖ können
diesem Beschlusstext nicht einfach zustimmen. Eine Forderungsabschreibung in Höhe
von
ist nicht zu unterschätzen.
Wie ist es zu dieser hohen Summe gekommen? Die FPÖ muss das wissen, bevor wir
einen Beschluss fassen können. Hier fehlt
eine Erklärung. Früher waren die Akten umfangreicher.
In der vorletzten Sitzung des Stadtsenates
hat man mir gesagt, dass man stets so vorgegangen ist und diese Vorgehensweise
beibehalten wird. Das stimmt nicht! Diese
Akten waren nicht immer so und sie werden
auch nicht immer so sein! Ich bitte Frau Magistratsdirektorin mir genau zuzuhören,
denn es betrifft vor allem sie.
Ich habe mir ein Insolvenzverfahren vom
13.04.2022 herausgesucht. Dabei ging es
um € 20.267,--. Die Umstände des Schuldners werden genauestens beschrieben. Er
hat einen Betrieb in Innsbruck und Innsbruck Land. Auch die Namen der Betriebe
werden genannt. Weiters wird geschrieben,