Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.43
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Bgm.-Stellv. Willi unterbricht um 11:35 Uhr
die Sitzung für eine Pause. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um 11:50 Uhr wieder fortgesetzt.
14.
Evkaja Ugur (JA), Angelobung
Die Anwesenden erheben sich von ihren
Sitzen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel nach
§ 12 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) leistet das Ersatzmitglied des Gemeinderates, Evkaja Ugur (JA),
mit den Worten "Ich gelobe" das Gelöbnis in
die Hand des Bürgermeisters.
15.
Maglbk/91727/FWB-ÖV/1
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Erweiterung des Fahrrad-Vermietsystems "Stadtrad Innsbruck"
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc referiert
den Antrag des Stadtsenates vom
26.02.2025:
1.
Der Gemeinderat beschließt die Erweiterung des Fahrrad-Vermietsystems
"Stadtrad Innsbruck“ um zwei Mietradstationen. Vorgesehen wären diese im
Bereich der Regionalbahnhaltestelle
Rum Bahnhof und im Bereich des Gewerbegebietes Rossau.
2.
Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird beauftragt, in Abstimmung mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe GmbH (IVB)
zwei Standorte für die unter Beschlusspunkt 1. anzuschaffenden Mietradstationen nach fachlichen Kriterien und auf
Grundlage der Standortvorschläge festzulegen.
3.
Der Stadtsenat wird beauftragt, zu beraten und allenfalls zu beschließen, der
IVB über Herrn Bürgermeister den Auftrag zu erteilen, die Umsetzung gemäß
Beschlusspunkt 1. und 2. durch die IVB
zu erwirken.
4.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der budgetären Vorsorge für das Finanzjahr 2026 und in der Mittelfristplanung für die Folgejahre in Bezug auf
GR-Sitzung 27.02.2025
die anfallenden Betriebskosten in Höhe
von rund € 23.000,-- beauftragt.
Die laufenden bzw. Folgekosten ab dem
Jahr 2026 betragen rund € 23.000,-- valorisiert.
Die Bedeckung ist über den Fonds 875000
(IBK. Verkehrsb. GmbH) und die Finanzposition 1.781200 (Transf.Beteiligg {GA}) vorgesehen.
Ergänzen möchte ich, dass dieser Antrag
nach der Beschlussfassung aufgrund der
Zuständigkeit des Stadtsenates noch einmal
eine Runde im Stadtsenat machen muss.
Ich zitiere:
"Nachdem der IVB über den Bürgermeister
ein Auftrag erteilt werden soll, muss dies
gemäß § 28 Abs. 2 lit. s Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) vom Stadtsenat beschlossen werden, da dem Stadtsenat hierfür die Kompetenz zukommt. Daher wird der Akt nach der prinzipiellen Zustimmung des Gemeinderates über die Erweiterung des Fahrrad-Vermietsystems
Stadtrad Innsbruck nochmals dem Stadtsenat vorgelegt."
StRin Bex, BSc: Mit diesem Beschluss setzen wir einen weiteren Schritt für eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Mobilität in Innsbruck. Mit der Errichtung von zwei
weiteren Stadtradstationen im Gewerbegebiet Rossau reagieren wir nicht nur auf die
steigende Nachfrage nach nachhaltigen und
flexiblen Mobilitätslösungen. Einmal geht es
da um die arbeitende Bevölkerung, vor allem aber um die KundInnen der dort ansässigen Betriebe. Wir reagieren einfach auf
den Trend.
Das Stadtrad befindet sich auf Erfolgskurs
und es gibt einen Auslastungsrekord. Im
letzten Jahr 2024 wurden 830.000 Fahrten
gezählt. 360.000 Fahrten mehr als im Vorjahr und somit ein Plus von 80 %. Auf das
können wir alle stolz sein. Jedes Rad wird
ungefähr achtmal pro Tag ausgeliehen. Ich
möchte mich hier beim sozialökonomischen
Betrieb Conrad Fahrradwerkstätte bedanken, der mit viel Leidenschaft und Einsatz
die Räder jeden Tag neu für uns herrichtet
bzw. instand hält. Damit ist ein wichtiges,
nicht nur ökologisches, sondern auch ein
soziales, schönes und nachhaltiges Projekt
entstanden.