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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf

- S.3

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9.

MagIbk/94850/KU-StSGR/1
Förderrichtlinien für die Gewährung von Subventionen im Kulturbereich
Förderrichtlinien für die Gewährung von Subventionen für Bauvorhaben im Kultusbereich

Beschluss (bei Stimmenthaltung von FPÖ,
TURSKY und FRITZ, 13 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.03.2025:
1.

2.

Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Einmalige Kosten:

€ 23.400,--

Laufende bzw. Folgekosten/Jahr:
KEINE

Die überarbeiteten Förderrichtlinien für
die Gewährung von Subventionen im
Kulturbereich werden als Ergänzung
zur bestehenden Subventionsordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossen.

Die Bedeckung erfolgt über den Fonds
640010 (Amt für Tiefbau) und die Finanzposition 616100 (Instandhaltung Maschinen).

Die Förderrichtlinien für die Gewährung
von Subventionen im Kultusbereich
werden als Ergänzung zur bestehenden Subventionsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossen.

Die zusätzlichen Einnahmen aus dieser Änderung werden für einen sofortigen Ausgleich der IVB-Tariferhöhung ab 01.04.2025
eingesetzt werden.

Es entstehen keine über den üblichen Verwaltungsaufwand hinausgehenden Kosten.
10.

geändert wird, als dass die Höhe der
Parkabgabe von derzeit € 1,-- pro halber
Stunde auf € 1,10 pro halber Stunde erhöht
wird und in den Parkstraßen, in denen zeitlich unbegrenztes Parken möglich ist, für die
Entrichtung von € 9,-- einen ganzen Tag geparkt werden kann.

MagIbk/13480/PW-STS/35
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung einer
Abgabe für das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung
2014 - IPAbgVO 2014), Beschluss
des Gemeinderates vom
21.11.2013, geändert wird

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, TURSKY,
KPÖ und FRITZ, 16 Stimmen):

Ergänzungsantrag von GR Sanders:

GR Sanders, GRin Lerch, BSc MSc und
GRin Tomedi, alle eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, KPÖ und
ALI, 12 Stimmen)
Vorstehender Ergänzungsantrag wird abgelehnt.
11.

Karmelitergasse, Straßenraumgestaltung, Projektgenehmigung
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 12.03.2025:
1.

Der Gemeinderat stimmt dem Projekt
Straßenraumgestaltung Karmelitergasse zu.

2.

Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird mit der
Realisierung beauftragt.

3.

Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird ermächtigt, die Baumeisterarbeiten für die
Straßenraumgestaltung an die Firma
STRABAG AG, 6170 Zirl durch Abruf
aus der Rahmenvereinbarung
2024/2025 in Höhe von € 280.000,-inkl. 20 % MwSt. zu beauftragen.

Antrag des Stadtsenates vom 26.03.2025:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt den als Beilage angeschlossenen Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit dem die Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck über die Erhebung einer Abgabe für
das Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen (Innsbrucker Parkabgabeverordnung
2014 - IPAbgVO 2014) vom 21.11.2013, zuletzt geändert am 23.01.2025, dahingehend
GR-Sitzung 27.03.2025

MagIbk/10948/TB-ST-NB/1