Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.92
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Freiraum gesehen und entsprechend gehandelt. Damit das nicht mehr vorkommt,
müssen nun wir handeln, liebe Kolleginnen
und Kollegen.
Dass man am Ende sagt, es hat niemals
eine Weisung gegeben, ist das eine Frechheit! Es hat niemals eine Weisung gegeben,
die Verantwortung haben die MitarbeiterInnen, das steht im Bericht! Tut mir leid, aber
irgendwie denke ich mir, wir müssen die
städtischen MitarbeiterInnen vor so einer Art
Politik zu betreiben schützen. (Beifall)
Die Frage ist, ob so etwas in Zukunft möglich ist? Kann der politisch Verantwortliche ich rede jetzt nicht nur von einer Person,
sondern von allen Amtsführenden -, sowas
weiterführen? Ja, es ist möglich. Und was
schützt die MitarbeiterInnen in Wirklichkeit?
Gar nichts. Sie können Aktenvermerke machen!
Daher ist es, glaube ich, unsere Pflicht, hier
im Sinne der Aufarbeitung aktiv zu werden
und Maßnahmen zu setzen. Da ich mir die
Wortmeldungen der KollegInnen der Regierungsparteien angehört habe, habe ich auf
ihre Unterschriften verzichtet. Mit 18 Unterschriften geben wir dem Stadtrechnungshof
folgenden Prüfauftrag:
"Der Stadtrechnungshof wird nach § 74c des
Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) beauftragt, die anordnungsberechtigten Stellen über die Umsetzung der
Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2025 bis zum letztmöglichen Stichtag zu prüfen. Die Abwicklung des Voranschlages 2024 ist dabei zusätzlich stichprobenartig zu überprüfen.
Begründung: Die Ausführungsbestimmungen für die Jahresvoranschläge geben das
Vorgehen der Anordnungsberechtigten bezüglich ihrem Verfügungsrecht über einen
Mittelverwendungsansatz vor, "dass auch
die entsprechenden Aufträge (Bestellungen
für Lieferungen und Leistungen) nur von
dem/der Anordnungsberechtigten erteilt
werden dürfen."
Im Prüfbericht zur Lernapp "Innsbruck gemeinsam" wurde nachgewiesen, dass es zu
Anbahnungen, Auftragsvergaben und Bestellungen seitens der politischen Amtsführung und deren Stabsstelle gekommen ist.
GR-Sitzung 27.03.2025
Das führte dazu, dass wichtige, zur Nachvollziehbarkeit vorgeschriebene Dokumentationen zur Einhaltung der Transparenzbestimmungen, Compliance-Richtlinien und
der Vergabeordnung nicht mehr nachverfolgbar gelöscht bzw. nicht vorschriftsmäßig
dokumentiert wurden.
Bedeckungsvorschlag: Im Rahmen der normalen Amtstätigkeit zu bearbeiten."
Vielen Dank an allen 18 KollegInnen, die
diesen Antrag mitunterschrieben haben.
Das Email ist an den Stadtrechnungshof
weitergeleitet worden. Somit ist der Auftrag
erteilt. Abschließend wird dieser Rechnungshofbericht der Gemeindeaufsichtsbehörde zur Weiterverfolgung weitergeleitet.
In Abgrenzung zu dem, was StRin
Mag.a Lutz davor gesagt hat, freue ich mich,
dass wir bei der heutigen Diskussion gänzlich auf Untergriffigkeiten verzichtet haben.
In der letzten Periode wäre es da ganz anders abgegangen. Das haben wir nicht gemacht.
Uns geht es nicht darum, dass wir irgendjemanden anklagen. Uns geht es darum, dass
wir entlasten. Wir wollen die MitarbeiterInnen entlasten, wir wollen aber auch die Politik entlasten, in der Richtung, dass in Zukunft gut im Sinne der InnsbruckerInnen gearbeitet wird.
Da geht es nicht nur darum, was man
macht, sondern auch darum, wie man es
macht, denn eine Stadt ist kein Wirtschaftsbetrieb. Dort kann man vielleicht ganz normal, wenn man Chef oder EigentümerIn ist,
sagen, es ist mein Wunsch, Du machst das
und Du machst jenes.
In die Stadtführung ist man auf Zeit gewählt,
da muss man Demut zeigen, denn Chef
sind die InnsbruckerInnen. Die haben
Schutzmechanismen wie die Complianceund Vergaberichtlinien, das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) oder die
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR).
Das sind die Maßnahmen, das sind Errungenschaften, die unsere Demokratie, das
Steuergeld, die InnsbruckerInnen und auch
die MitarbeiterInnen in ihrer Arbeit an der
Front unterstützen. Und das haben wir zu
gewährleisten.