Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.93
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Deshalb freue ich mich und stelle den Antrag, den wir einstimmig im Ausschuss beschlossen haben, den Bericht zur Kenntnis
zu nehmen. Über die zusätzliche Prüfung
müssen wir nicht mehr abstimmen, denn die
ist bereits in Auftrag gegeben.
Beschluss (einstimmig):
Beiliegender Kurzbericht vom 13.03.2025
wird zur Kenntnis genommen.
Schriftführerin Blaßnig BA übernimmt die
Schriftführung.
29.
MagIbk/66183/KA-PR/8
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
II. bis IV. Quartal 2024
GR Onay: Ich bedanke mich bei den MitarbeiterInnen des Stadtrechnungshofes für
ihre Arbeit. Sie haben uns wieder einiges an
Geld für die Zukunft erspart.
GRin Dengg: Der Bericht über die Belegkontrollen ist sehr übersichtlich. Eigentlich
sind sie das fast immer. In diesem Bericht
geht es mitunter um die Mag.-Abt. V, Schule
und Bildung, sowie die Mag.-Abt. V, Sport,
bei denen jeweils Skontobeträge vergessen
wurden. Dankenswerterweise hat das angeführte Unternehmen gesagt, dass es für sie
mit einer Gutschrift erledigt sei.
Was mich allerdings schon etwas verwundert hat, war der Bericht über die Mag.Abt. IV, Rechnungswesen, bzw. Stadtkasse.
Ich glaube, von diesem Bericht konnte MDin
Mag.a Herlitschka, MSc sehr viel mitnehmen.
Bei der Stadtkasse sind nämlich immer zwei
Dienstnehmende eingeteilt. Das heißt, wenn
sich ein Fehlbetrag ergibt, dann teilen sie
sich den ausstehenden Betrag auf. Allerdings kommt es ab und zu vor, dass bei
Krankheitsfällen beispielsweise zwei Mitarbeitende aus anderen Abteilungen einspringen müssen. Wenn es ganz knapp wird,
muss angeblich auch der Vorstand aushelfen. Was es dort jedoch nicht gibt, ist ein
richtiges Übernahmeprotokoll. Mir ist schon
klar, dass das täglich einen relativ hohen
Aufwand bedeutet, aber es gilt zum Schutz
der Dienstnehmenden.
GR-Sitzung 27.03.2025
— 1025
Wenn ich darf, zitiere ich kurz das Anhörungsverfahren:
"Die Kassenordnung 2025 regelt vollumfänglich den Umgang mit Kassen im Stadtmagistrat, gemäß Punkt 1.5 sämtliche Übergaben mittels Protokoll zu dokumentieren. Daraus resultiert laut Mag.-Abt. IV, Rechnungswesen, ein unverhältnismäßig hoher
Arbeitsaufwand, der dem Prinzip der Verwaltungsökonomie entgegensteht. Daher
wird die Stadtkasse seit 28.01.2025 mit Aktenvermerk gemäß Punkt 1.5 als Gemeinschaftskasse für alle darin beamteten Personen geführt."
Das finde ich sehr änderungswürdig!
"Der Stadtrechnungshof kann dies aufgrund
ureigener Grundaufgaben eines Kassiers,
der Richtigkeit des Kassenstandes bei
Übergabe und im Interesse des Dienstgebers und Dienstnehmers nicht nachvollziehen und empfiehlt im Sinne einer einheitlichen und umfassenden Kassenordnung,
daher zu prüfen, inwieweit auch die Stadtkasse in die Kassenordnung einzubinden
ist."
Laut MDin Mag.a Herlitschka, MSc wird der
Empfehlung des Stadtrechnungshofes in
Zukunft entsprochen.
Zudem ist mir auch bei den Gewährleistungsbegehungen etwas aufgefallen. Aufgrund fehlender Mitarbeiter bzw. Personalkapazitäten wurden in den letzten Jahren
leider sehr wenige Begehungen gemacht.
Ich darf weiter zitieren:
"Im Zeitraum zweites Quartal 2024 bis viertes Quartal 2024 fanden an zwei Tagen
mehrere Gewährleistungsbegehungen statt.
Das Gesamtvolumen der Sicherstellungen
belief sich auf € 202.056,71."
Dabei wurden bei vier von fünf Vorhaben
gewährleistungsrelevante Mängel auffällig.
Beim Spielplatz Grünzug-Egerdachstraße
wurden beispielsweise drei geringfügige
Mängel festgestellt, während es bei anderen
Straßen wirklich erhebliche Defizite gibt.
Man sieht also, dass diese Gewährleistungsbegehungen sehr dringend und wichtig sind. Was passiert nämlich, wenn die Begehungen nicht möglich sind? Genau, die
Fehler fallen nicht auf.