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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.118

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38.17 MagIbk/94157/GR-AT/41/2025
Stadtmagistrat Innsbruck, Bereitstellung kostenloser Menstruationsartikel auf den Damentoiletten
(GRin Lerch, BSc MSc)
GRin Lerch, BSc MSc: Das ist für uns deshalb so eine wichtige Maßnahme, weil es
nicht ein "Nice-to-have" ist, sondern wir mit
dieser Maßnahme aktiv zu einer höheren
Gesundheit in der Stadt beitragen.
Mit der Bereitstellung kostenloser Menstruationsartikel wären Damen im Notfall nicht
darauf angewiesen, zu unhygienischen
Maßnahmen zurückgreifen zu müssen.
Dazu gibt es in Innsbruck und auch anderswo viele Projekte. In Innsbruck legen
z. B. bereits zahlreiche Lokale gratis Menstruationsartikel aus. Das begrüße ich sehr.
Zudem gibt es auch die Initiative von der
HochschülerInnenschaft (ÖH), die gerade in
Bearbeitung ist.
Ich möchte jetzt hier nicht zu sehr in die
Tiefe gehen, weil es auch schon sehr spät
ist, aber wir wollen das Angebot auf den
Stadtmagistrat ausweiten. Nicht zuletzt ist
das ein Ort, an dem viele verschiedene Personengruppen zusammenkommen. Im
Sinne der sozialen Gleichstellung, würden
wir diese Maßnahme sehr begrüßen und
uns über Zustimmung freuen.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Mayr: Danke für den
wichtigen Antrag! Es ist dennoch so, dass
wir ihn ablehnen werden, weil wir bereits in
der Umsetzung sind. Wie Ihr wisst, ist das
bei uns im Zukunftsvertrag ein wichtiger
Punkt. Es war bei den Koalitionsverhandlungen ein zentrales Thema für uns, wofür sich
insbesondere GRin Hackl, BA BA MA und
GRin Heinrich, BA MA eingesetzt haben.
Wir haben auch noch einmal mit Herrn Bürgermeister, der für das Rathaus zuständig
ist, gesprochen. Es ist tatsächlich so, dass
wir das noch im Jahr 2025 im Stadtmagistrat umsetzen werden.
Ich freue mich darauf und darf bei dieser
Gelegenheit kurz informieren, dass wir auch
die Subvention für dieses Projekt, bei dem
es um die Zurverfügungstellung von Menst-

GR-Sitzung 27.03.2025
— 1025

ruationsartikeln außerhalb der eigenen städtischen Gebäude geht, stark erhöht haben.
Es ist ein wichtiges und großes Thema,
denn es handelt sich hierbei um Zusatzkosten. Wie wir wissen, ist auch der Bund bereits drauf und dran, diese Artikel von der
Steuer zu befreien. Das ist ein wichtiger
Fortschritt.
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Dr.in Haselwanter-Schneider,
1 Stimme; bei Stimmenthaltung von
TURSKY, 4 Stimmen; gegen KPÖ, ALI und
GRin DIin Nothegger, 6 Stimmen):
Die von GRin Lerch, BSc MSc beantragte
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (bei Abwesenheit von
GRin Dr.in Haselwanter-Schneider,
1 Stimme; bei Stimmenthaltung von
TURSKY, 4 Stimmen; gegen KPÖ, ALI und
GRin DIin Nothegger, 6 Stimmen):
Der von GRin Lerch, BSc MSc und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 27.02.2025 eingebrachte Antrag
wird dem Inhalt nach abgelehnt.
38.18 MagIbk/94157/GR-AT/42/2025
Stadtführungen, Prüfung der
rechtlichen Möglichkeiten zur
Festlegung maximaler Gruppengrößen, erneute Einbringung
(StR Mag. Stoll)
Der von StR Mag. Stoll und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 27.02.2025 eingebrachte Antrag wird
von Bgm. Mag. Anzengruber, BSc gemäß
§ 20 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) der Landeshauptstadt
Innsbruck zurückgewiesen, da die einzige
Möglichkeit im eigenen Wirkungsbereich
eine rechtlich verbindliche Vorgabe auszuarbeiten, eine ortspolizeiliche Verordnung
ist. Eine ortspolizeiliche Verordnung wie im
Antragstext vorgeschlagen (Personengrenze von 30 Personen für alle Stadtführungen im gesamten Stadtgebiet) würde gegen Landes- und Bundesgesetze verstoßen.