Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.42

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Der betreffende Jahresabschluss wurde bereits am 22.02.2022 im Aufsichtsrat vom
damaligen Geschäftsführer der IMG präsentiert und erläutert. Der Aufsichtsrat hat
dann in dieser Sitzung den Jahresabschluss geprüft und beschlossen. Ergänzend
hält die Kontrollabteilung fest, dass die Finanzabteilung des Tourismusverbandes
Innsbruck und seiner Feriendörfer ebenfalls diesen Jahresabschluss prüfte und aus
deren Sicht sich daraus keine Beanstandungen ergaben.
Auffallend war für die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang, dass die Gesellschafter der IMG am 13.06.2022, einen Monat nach Offenlegung der Bilanz samt
Anhang im Firmenbuch, den Jahresabschluss 2021 genehmigten. In dieser Eigentümerversammlung wurde dem früheren Geschäftsführer sowie dem Aufsichtsrat für
das Geschäftsjahr 2021 auch die Entlastung erteilt.
Wenngleich die Beschlussfassung in der Generalversammlung vom 13.06.2022
gemäß den Bestimmungen des GmbHG (in den ersten 8 Monaten jeden Geschäftsjahres) erfolgte, empfahl die Kontrollabteilung künftig mehr Sorgfalt bei der chronologischen Abhandlung der betreffenden Beschlussfassungen nach den Bestimmungen des GmbHG und des UGB hinsichtlich der Prüfung und Feststellung des
Jahresabschlusses, der Verteilung eines allfälligen Bilanzgewinnes sowie bei der
Entlastung der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates der IMG zu legen.
Die IMG gab im Anhörungsverfahren bekannt, der Empfehlung in Zukunft zu
entsprechen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2023 teilte die Geschäftsführung der IMG mit,
dass nach Fertigstellung des Jahresabschlusses 2023 auf die zeitliche Abfolge der
Beschlussfassungen nach den Bestimmungen des GmbHG und des UGB jedenfalls
Acht gegeben werde.
Im Anhörungsverfahren der diesjährigen Follow up – Einschau erklärte die Geschäftsführung, dass sie die chronologische Abhandlung der Beschlussfassung des
Jahresabschlusses 2023 umgesetzt hat. Dem Stadtrechnungshof wurden die
Protokolle der entsprechenden Organe der Gesellschaft als Nachweis übermittelt.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.

44

§
22 Abs. 1 GmbHG bestimmt, D
dass die Geschäftsführer dafür
haben,
S
n zu sorgen

ben,
dass ein Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem (IKS) geführt werden,
die den Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Die konkrete Ausgestaltung sowie die Anforderungen sind dabei abhängig von der Unternehmensgröße.
Unterlagen hinsichtlich der Führung eines internen Kontrollsystems konnten von der
Innsbruck Marketing GmbH während der Prüfeinschau nicht vorgelegt werden.
Wenngleich es sich bei der Innsbruck Marketing GmbH um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des UGB handelt, regte die Kontrollabteilung an, künftig ein IKS
in Schriftform gemäß den Bestimmungen des GmbHG auszuarbeiten.
Dazu teilte die IMG mit, dass der Anregung der Kontrollabteilung entsprochen
werde.
In Beantwortung der Follow up – Einschau 2023 teilte die Geschäftsführung mit,
dass ein Internes Kontrollsystem (IKS) im ersten Quartal 2024 ausgearbeitet werde.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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