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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf

- S.98

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143

Bezugnehmend auf das Ergebnis der Verhandlungen mit der Personalvertretung
und dem Amt für Personalwesen aus dem Jahr 2017 betrug der für die Berechnung
der Krankenstandschichten gebotene Faktor 2,80. Bei einer Krankenstanddauer
von 2,80 Kalendertagen wird der Feuerwehrfrau bzw. dem Feuerwehrmann eine
24-Stunden-Schicht gutgeschrieben.
Der Vollständigkeit halber merkte die Kontrollabteilung an, dass die geltende Dienstordnung der Berufsfeuerwehr Innsbruck vom 01.01.2017 jedoch einen Faktor von
3,50 aufwies. Erst ab einem Krankenstand von 3,50 Kalendertagen wird ein
24-Stundenschichtdienst als Arbeitszeitsoll (Real-Schichtensoll) angerechnet. Aus
diesem Grunde regte die Kontrollabteilung eine diesbezügliche Evaluierung der
gegenwärtigen Dienstordnung der Berufsfeuerwehr an. Gegebenenfalls war diese
zu berichtigen.
Im Anhörungsverfahren sagte das Amt Berufsfeuerwehr der MA III zu, die Anregung
der Kontrollabteilung aufzugreifen und umzusetzen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2024 teilte das Amt Berufsfeuerwehr mit, dass
hinsichtlich der finalen Ausarbeitung der Dienstordnung Verhandlungen mit der
Personalvertretung geführt werden.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird in Zukunft entsprochen werden.

144

Verwundert zeigte sich die Kontrollabteilung über den Umstand, dass die im Jahr
2023 gemeldeten Krankenstandstage, welche niedriger als der festgesetzte Faktor
von 2,80 (Kalendertagen) sind, in das Folgejahr übertragen werden. Diese Krankenstandstage aus dem Vorjahr werden mit allfälligen künftigen Krankenständen
addiert und in weiterer Folge wieder in 24-Stunden-Schichtdienste umgerechnet.
Ergänzend merkte die Kontrollabteilung an, dass die Dienstnehmer im Allgemeinen
einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei einer Krankheit, einem Freizeitunfall oder
einem Arbeitsunfall für eine bestimmte Zeit haben.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III unter Mitwirkung
des Amtes für Personalwesen der MA I, diesen dienstrechtlichen Sachverhalt zu
prüfen und zu klären.
Beide Ämter sicherten im Zuge der abgegebenen Stellungnahme zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung nachzukommen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2024 teilte das Amt Berufsfeuerwehr mit, dass
in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Personalwesen und der Personalvertretung an der Umsetzung der Empfehlung des Stadtrechnungshofes mit hoher
Priorität gearbeitet werde.
S
S
n
— in
Zukunft
Der
Empfehlung des
Stadtrechnungshofes
wird
Zukunft entsprochen werden.

145

Im Zuge einer stichprobenartigen Einschau in die von der BFI übermittelten Schichtenabrechnungsblätter des Jahres 2023 stellte die Kontrollabteilung bei einigen
Bediensteten Auffälligkeiten in Bezug auf Ruhezeiten fest.

Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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