Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_04_24_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.104
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Der Stadtrechnungshof überzeugte sich von der Empfehlungsumsetzung mittels
einer Einsichtnahme in das städtische Buchführungssystem bezüglich der Abrechnungen des Jahres 2024. Diese waren für den Stadtrechnungshof nachvollziehbar.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Im Jahr 2023 entfiel ein betraglicher Anteil von brutto € 113.029,85 auf Mietzahlungen an die IVB für 15 Feuerwehrfahrzeuge. In den Jahren zwischen 2009 und 2012
erfolgten Fahrzeuganschaffungen der Berufsfeuerwehr über die IVB. Dies aus
umsatzsteuerlichen Überlegungen im Hinblick auf eine steueroptimierte Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Aus den in dieser Angelegenheit bereitgestellten historischen Prüfungsunterlagen war für die Kontrollabteilung ersichtlich,
dass damals zwar erste Überlegungen bestanden, wie mit den Feuerwehrfahrzeugen nach Ablauf der jeweiligen Nutzungs- bzw. Abschreibungsdauern umzugehen war. Diese bildeten nämlich die Grundlage für die jährlichen Mietzinsvorschreibungen der IVB. Eine konkrete Festlegung zwischen IVB und der Stadt
Innsbruck ging aus den bereitgestellten Unterlagen allerdings nicht hervor.
Zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung im April 2024 war ein Fahrzeug per
31.12.2023 vollständig abgeschrieben. Vier weitere Fahrzeuge standen bei der IVB
bis Ende des Jahres 2024 zur vollständigen Abschreibung an. Für diese Fahrzeuge
bestand keine festgelegte Fortbestands- bzw. Abwicklungsstrategie im Hinblick auf
die bestehenden Mietverhältnisse. Nachdem die Berufsfeuerwehr diese Fahrzeuge
nach wie vor nutzte, standen diese aus Sicht der Kontrollabteilung jedoch zur
Regelung und zum Vollzug der weiteren Vorgehensweise an.
Die Kontrollabteilung empfahl der Berufsfeuerwehr der MA III, in Zusammenarbeit
mit der MA IV und der IVB sowie dem Steuerberater der Stadt Innsbruck die weitere
Vorgehensweise in Bezug auf die betroffenen Fahrzeuge zu klären und festzulegen.
Sowohl die Berufsfeuerwehr der MA III als auch das Referat Haushaltswesen und
Controlling der MA IV berichteten im Rahmen der seinerzeitigen Stellungnahmen
über bereits in Gang gesetzte Maßnahmen zu dieser Thematik. Dies im Sinne bzw.
in Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung.
Zur Follow up – Einschau 2024 wies die Berufsfeuerwehr gegenüber dem Stadtrechnungshof nach, dass die Stadt Innsbruck den Rückkauf sämtlicher betroffener
Feuerwehrfahrzeuge abwickelte. Dies auf der Grundlage eines Beschlusses des
Gemeinderates vom 12.12.2024. Der Stadtrechnungshof überzeugte sich durch
Einsichtnahme in das städtische Buchführungssystem ergänzend von der im Jahr
2024 erfolgten zahlungstechnischen Abwicklung dieses Rückkaufes.
Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wurde entsprochen.
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Die MA IV wickelte in den Jahren 2022 und 2023 im Unterabschnitt 162010 – Berufsfeuerwehr die Mietzahlungen an die IIG KG betreffend die Objekte Hunoldstraße 17
(Hauptfeuerwache), Trientlgasse 35 (Lagerräumlichkeiten), Haller Straße 4 (Bootshaus Mühlau) sowie Pradler Platz 7b (Garage Katastrophenschutz) ab.
Im Objekt Trientlgasse mietete die Berufsfeuerwehr von der IIG KG unter anderem
die Hallen 5 und 6 als Lagerräumlichkeiten (440,96 m² Nutzfläche) an. Für das Jahr
2023 belief sich die Vorschreibung der IIG KG auf einen monatlichen Betrag von
Zl. MagIbk/90840/StRH-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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