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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_kurzprotokoll_gsw.pdf

- S.32

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mehr und kostenintensivere Mitarbeiter der BOKU für das Forschungsprojekt „cool-INN“ im Einsatz.
In diesem Kontext machte der Stadtrechnungshof darauf aufmerksam,
dass mit Abschluss des Förderungsvertrages eine bestimmte Anzahl von
Personalstunden bewilligt wurde, welche bis auf eine Planungsungenauigkeit von 10 % pro beteiligtem Partner einzuhalten war. Darüberhinausgehende Abweichungen waren schriftlich zu begründen und von
der FFG ausdrücklich schriftlich zu genehmigen.
Nach einer diesbezüglichen Nachfrage des Stadtrechnungshofes bei der
für das Projektmanagement verantwortlichen Konsortialführerin IKB AG,
verwies diese auf die verpflichtend an die Fördergesellschaft vorzulegenden Sachberichte. In diesen sogenannten Zwischenberichten wurden
Erläuterungen zu Kosten (z.B. Personalkosten) und Finanzierung bei den
betreffenden Konsortialpartnern in unterschiedlich ausgeprägtem
Detailierungsgrad abgegeben.
Beispielsweise beruhten die erhöhten Personalkosten bei der Universität
für Bodenkultur Wien auf zusätzlichen Auswertungen. So wurden neben
den chemischen Untersuchungen auch mikrobiologische Untersuchungen der Wasserqualität, vor allem des wiederverwendeten Wassers,
durchgeführt. Des Weiteren wurde das soziale Monitoring der Besucher
des Parks als zusätzliche Erhebung durchgeführt.
Die Universität Innsbruck begründete den ausgeprägten Anstieg der Personalkosten damit, dass aufgrund der COVID-Pandemie Reisen zu
Disseminationszwecken kaum durchgeführt werden konnten. Stattdessen wurden die Disseminationsaktivitäten verstärkt in Form von Zeitschriftenartikeln durchgeführt. Dadurch entstand ein gegenüber dem
Projektantrag höherer Aufwand in den Personalkosten, insbesondere in
den nachfolgenden Arbeitspakten „Planung und Konzeption“ sowie
„Evaluierung und Verbreitung der Ergebnisse“.
Kostenumschichtungen Nach Maßgabe des vorliegenden Endberichts vom 23.10.2023 hatten die
zwischen den beteiligten vier Konsortialpartner tatsächliche Kosten (IST) in Höhe von
Projektpartnern
€ 589.934,00 bei der zuständigen Förderabwicklungsstelle eingereicht.

Somit tätigten die Projektteilnehmer als Kollektiv Mehraufwendungen von
insgesamt € 18.715,00, die nicht förderfähig waren.
Um für das abgewickelte Forschungsprojekt „Kühle urbane Lebensräume
für eine resiliente Gesellschaft“ den vollen Förderungsbetrag in Höhe von
€ 291.455,00 zu beanspruchen, waren Kostenverschiebungen zwischen
den beteiligten Förderungsnehmerinnen und den Kostenkategorien
gegenüber dem Projektantrag erforderlich. Diese wurden im Zuge der
Erstellung des Endberichts bei der Fördergeberin beantragt.
Die IKB AG hat in Abstimmung mit den übrigen Partnern die genehmigten
förderfähigen Gesamtkosten an die Höhe der tatsächlich geleisteten
Projektausgaben angepasst. Die (angepassten) Gesamtprojektkosten
wurden im Vergleich zu den ursprünglich genehmigten Kosten um
€ 13.360,00 (- 2,34 %) auf insgesamt € 557.859,00 reduziert.

Zl. MagIbk/66183/KA-PR/6

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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