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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.240

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14. Wenn nein, wer ist für Entscheidungen gegen ausreichende Verkehrssicherheit für
junge Menschen auf ihren Wegen zu Bildungseinrichtungen verantwortlich?
15. Es gibt einige Bildungseinrichtungen für junge Menschen {3 -14) in Innsbruck, die sich
an bzw. in der Nähe {Schulweg) von stark befahrenen Straßen ohne
Geschwindigkeitsreduktion befinden (Kindergarten Pradl, MS Pembaurstraße, MS
Gabelsbergerstraße, BRG Reithmann, Pfarrkindergarten Pradl, Pfarrkindergarten
Paulus usw.). Werden dort vorrangig ausreichend Maßnahmen gesetzt, dass das
Rasen von Kraftfahrzeugen eingeschränkt bzw. verhindert wird?
16. Werden dort aus Ihrer Sicht die Schutzwegübergänge einheitlich ausreichend mit
,,Achtung Kinder" gekennzeichnet"?
17. Wenn nein, warum kommen diese dann an manchen anderen Stellen, insbesondere
dort, wo bereits verkehrsberuhigte Maßnahmen {30 km/h) getroffen wurden,
häufiger und lückenloser zum Einsatz {zB VS Innere Stadt, VS Dreiheiligen, WRG
Ursulinen?
18. Wird an viel befahrenen Straßen ernsthaft überlegt und umgesetzt, die Schutzwege
durch geschwindigkeitsbremsende Maßnahmen, wie z.B. Bodenwellen zu sichern, um
die Gefahrenquellen entsprechend zu entschärfen?
19. Wenn ja, wo, bis wann (bitte um konkretes Datum) und in welcher Form?
20. Wenn nein, warum nicht?
21. Wenn nein, warum kommen diese Bodenwellen teilweise an anderen Stellen zum
Einsatz, aber nicht vor/bei
Bildungseinrichtungen
{zB.
Pradler Straße,
Grillparzerstraße)?
22. Welche Kriterien werden hier herangezogen, die für Bildungseinrichtungen keine
Gültigkeit haben?
23. Um gefährliche Kreuzungen abzusichern, haben sich Bodenwellen bzw.
der
Fahrbahn
auf
Gehwegniveau)
der
Aufpflasterungen
(Anhebung
Schutzwegübergänge im gesamten Kreuzungsbereich oder Schutzwegen bei/vor
Bildungseinrichtungen bewährt. Es handelt sich hierbei um kostengünstige bauliche
Einrichtungen, die bereits mehrfach, auch in Innsbruck, umgesetzt wurden . Es gibt
Erfahrungswerte, w ie die Bodenwellen konstruiert sein müssen, um im langsamen
Tempo {Sinn dieser Einrichtung) für alle Beteiligten, ohne negative Folgen für Kfz und
Emissionen (,,Stop&Go") befahren bzw. genutzt werden können, auch in 50 km/h
Zonen. Damit wird einerseits die Geschwindigkeit gesenkt, die Überquerbarkeit der
Fahrbahn erleichtert und andererseits unterstützt diese Maßnahme auch die
Schaffung zusammenhängender Fußwegenetze. Werden solche Maßnahmen um und
vor Schulen geplant und umgesetzt?
24. Wenn ja, wo wurden diese unter Einbeziehung welcher Kriterien umgesetzt?
25 . Wenn nein, warum nicht, obwohl laut KFV solche Ausführungen effektiv sind
26. Es gibt einige Öffi-Haltestellen in nicht verkehrsberuhigten, verkehrsreichen Straßen
mit diesen Bodenwellen als eine Form der Begegnungszone, um auch in 50 km/h
Zonen für achtsames Fahren zu sorgen.
Warum wurde im Rahmen des Straßenbahn-Neubaus {Linie 2,5), die mittig im
Straßenraum umgesetzten Öffi-Haltestellen insbesondere in Schulnähe und an stark
befahrenen Straßen (zB Haltestelle Paulus, Haltestelle Mitterhoferstraße, Haltestelle